12.10.2016
Die Preisbremse deckelt den Umsatz, bevor für ein neues Präparat Rabatte ausgehandelt werden können. Pharmahersteller dürfen den Preis für ein neues Arzneimittel im ersten Jahr nach Markteinführung frei festlegen. Bisher mussten sie erst nach Ablauf dieses Jahres mit den Krankenkassen einen günstigeren Erstattungsbetrag aushandeln. Die Kassen hatten bei dieser Praxis immer wieder bemängelt, die Pharmahersteller würden die Preise im ersten Jahr extrem hoch ansetzen, um den Verlust durch später fällige Rabatte schon vorab auszugleichen. Ab 2017 soll nun eine Umsatzschwelle von 250 Millionen Euro im ersten Jahr eingeführt werden. Überschreitet ein Medikament diesen Umsatz, greift ab diesem Zeitpunkt der neue, niedrigere Erstattungsbetrag - selbst wenn die zwölf Monate noch nicht abgelaufen sind.
Unter anderem passt das Gesetz auch die Beträge an, die Apotheker für die Herstellung von Rezepturen und die Abgabe von Betäubungsmitteln (BtM) erhalten. Individuell hergestellte Rezepturen werden in der Erstattung den Fertigarzneimitteln gleichgestellt. Zudem erhalten Apotheker nun mehr Geld für BtM-Rezepte. Das trägt dem seit langem steigenden Aufwand bei der Bearbeitung und Belieferung dieser speziellen Rezepte Rechnung.
"Die Patientinnen und Patienten sollen sich darauf verlassen können, dass sie auch in Zukunft mit hochwertigen und innovativen Arzneimitteln versorgt werden. Zugleich müssen wir die langfristige Finanzierbarkeit unseres Gesundheitswesens im Blick haben", kommentierte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe den Gesetzentwurf.
ap/PZ/RF