16.06.2017
Aus wissenschaftlicher Sicht ist der medizinische Einsatz von Cannabisblüten ein Rückschritt. „Es ist Steinzeit-Pharmazie, die wir mit der Cannabis-Droge betreiben. Wir haben viel exaktere Formen der Arzneimittelanwendung“, sagte Dr. Christian Ude, Stern-Apotheke, beim Thüringer Apothekertag. Allerdings könne die Droge für wenige Patienten gut geeignet sein, räumte er ein.
Damit aus THC-Säure in der Droge das wirksame Tetrahydrocannabinol (THC) freigesetzt wird, ist Erhitzen nötig. Neben dem Rauchen sei auch Kaltvernebeln mit „Bongs“ möglich, sagte Ude. Prinzipiell könne man auch Kekse backen, aber für Apotheker gibt es keine Möglichkeit, die Gleichförmigkeit des Gehalts zu prüfen. So bleibt als pharmazeutische Applikation nur die Dampfinhalation oder die Zubereitung als Tee, die laut Ude ein Dekokt mit 15-minütigem Kochen ist.
Der Arzt müsse bei der Verordnung der Droge die Sorte oder das Verhältnis von THC- und CBD-Gehalt vorgeben, ebenso Applikationsform und Dosierung. „Nur Cannabis zu verordnen, reicht nicht.“ Cannabis muss in der Apotheke wenigstens auf Identität – wenn ein deutsches Zertifikat vorliegt – geprüft werden. Laut dem Deutschen Arzneibuch (DAB) muss die Lagerung der Droge dunkel und verschlossen, aber nicht mehr im Kühlschrank erfolgen. In der Beratung solle man den Patienten darauf hinweisen, dass er möglichst immer den gleichen Abstand zwischen Cannabis-Einnahme und einer Mahlzeit einhalten und auf Alkohol verzichten soll, sagte Ude. Das Einhalten dieser Regeln sei extrem wichtig, denn Cannabis werde sehr individuell mit einer längeren Einstellungsphase dosiert.
bmg/<link www.pharmazeutische-zeitung.de>PZ