03.01.2018
Nach den US-Bundesstaaten Colorado, Washington, Oregon, Alaska und Nevada erlaubt nun auch Kalifornien den Verkauf von Marihuana. Seit dem 1. Januar 2018 ist Cannabis dort nicht nur für medizinische Zwecke legal erhältlich, sondern auch als Freizeitdroge ohne medizinischen Hintergrund. Kalifornien ist der bevölkerungsreichste US-Bundestaat, der die Droge legalisiert hat.
Die rechtliche Situation von Cannabis ähnelt in Kalifornien der von Alkohol, sodass nun Erwachsene über 21 Jahre Cannabis besitzen (bis zu 28 Gramm) und konsumieren dürfen - allerdings nicht in der Öffentlichkeit. Um Cannabis verkaufen zu können, benötigen Händler jedoch eine spezielle Lizenz. Die ist zurzeit so begehrt, dass die offiziellen Stellen eine Antragsflut abarbeiten müssen. Zu Jahresbeginn hatte allein das Bureau of Cannabis Control, eine von drei autorisierten Behörden, 400 Lizenzen ausgestellt. Mehr als 1000 weitere Interessenten warten dort zurzeit auf ihren Bescheid. Die Zahl der kalifornischen Städte, in denen es seit Montag lizensierte Verkaufsstellen für Cannabis gibt, war jedoch zunächst auf einige wenige beschränkt, darunter Berkeley, San Diego, San Jose und Oakland. Es ist aber zu erwarten, dass andere Städte bald nachziehen werden. Insgesamt hatten nach Angaben des Bureau of Cannabis Control am 1. Januar in Kalifornien 100 Verkaufsstellen geöffnet.
Kalifornien ist der sechste US-Bundesstaat, in dem Marihuana legal erhältlich ist. Für medizinischen Zwecke war Cannabis dort schon seit zwei Jahrzehnten erlaubt. Die neue Öffnung soll nun Verkäufer auf dem Schwarzmarkt dazu ermutigen, in die Legalität zu wechseln. Auch der Staat wird davon profitieren. Für Cannabis und Cannabis-Produkte – egal ob medizinisch oder nicht – erhebt Kalifornien eine Steuer von 15 Prozent. Für Nutzer von medizinischem Cannabis verteuert sich dadurch zunächst die Behandlung. Experten glauben jedoch nicht, dass dies nun das Ende für medizinisches Cannabis bedeutet. Als Gegenmaßnahme wird bereits diskutiert, Cannabis für medizinische Zwecke geringer zu besteuern.
HH