Das bedeutet folgendes:
- Sehschärfe von mindestens 70 Prozent mit oder ohne Brille auf beiden Augen.
- Sehschärfe von mindestens 20 Prozent auf dem schlechteren und von 40 Prozent auf dem besseren Auge PLUS ein zusätzliches augenärztliches Gutachten, das keine weiteren Einschränkungen (etwa Gesichtsfeld, Blendempfindlichkeit oder Kontrastsehen) zeigt. Gültig, wenn der Führerschein vor 1999 ausgestellt wurde.
- Sehschärfe von 50 Prozent auf dem besseren Auge plus augenärztliches Gutachten (siehe Punkt oben). Gültig für neuere Führerscheine ab 1999.
Wer keines dieser Kriterien erfüllt, sollte auf das Autofahren verzichten. "Wenn man dennoch ein Fahrzeug führt, kann dies haftungsrechtlich unangenehme Folgen haben. Wurde der Patient über seine mangelnde Eignung aufgeklärt, sind sogar strafrechtliche Folgen möglich", erklärt Dr. Renate Zunft, Mitglied des Ausschusses Verkehrsmedizin des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR). "Für Menschen, die vor allem nachts schlecht sehen, kann auch ein Nachtfahrverbot im Führerschein eingetragen werden." Um sicherzugehen, empfiehlt es sich, dass Menschen mit Diabetes die regelmäßig vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen beim Augenarzt wahrnehmen.
KFL