05.07.2012
Wer in Frankreich Auto fährt, ist seit dem 1. Juli 2012 verpflichtet, einen Alkoholtest im Auto mitzuführen. Das gilt für Einheimische sowie Touristen. Es handelt sich hierbei um den Versuch, für mehr Verkehrsicherheit auf Frankreichs Straßen zu sorgen, meldet der ADAC.
Ab sofort soll jeder vor Fahrtantritt seine Fahrtüchtigkeit testen können. Dabei spielt es keine Rolle, ob eigener PKW oder Mietwagen, ein Test muss vorhanden sein. Wer keinen unbenutzten Alkoholtest mit sich führt, muss mit einer Verwarnung rechnen. Laut ADAC will die französische Polizei jedoch erst ab November ein Bußgeld dafür verhängen. Einen Schnelltest kann man beispielsweise in französischen Apotheken, Supermärkten oder Tankstellen erwerben. Kostenpunkt: zwischen 1,50 und 5 Euro.
In Frankreich gilt wie in Deutschland und in den meisten europäischen Ländern eine Promillegrenze von 0,5. Europaweit liegen die Grenzwerte zwischen 0,0 (Ungarn) und 0,8 (Großbritannien). Wer sich betrunken hinters Steuer setzt, muss überall mit hohen Strafen rechnen: ab 340 Euro in den Niederlanden, mindestens ein Monatsverdienst in Dänemark und 500 Euro in Italien sowie in Deutschland. Hierzulande kommen noch ein einmonatiges Fahrverbot und vier Punkte in der Verkehrssünderkartei dazu.
fw/rf
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