Genuss

Glühwein im Check: Was steckt drin?

NAS  |  19.12.2024

Bislang mussten Hersteller von Supermarkt-Glühwein nur auf freiwilliger Basis angeben, was in ihrem Getränkt steckt. Nach einer Gesetzesänderung müssen Zutaten und Nährwerte nun angegeben werden. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) hat überprüft, wie es um die Umsetzung der neuen Kennzeichnungspflicht bestellt ist.

Zwei Tassen Glühwein.
Der Kaloriengehalt von Glühwein kann stark variieren - je nachdem, wie viel Zucker und Alkohol in dem Getränkt steckt.
© romrodinka/iStockphoto

Glühweine mit Herstellungsdatum nach dem 8. Dezember 2023 müssen Angaben zu Nährwerten und Zutaten enthalten. Wie es mit der Umsetzung aussieht, hat die VZB Anfang November 2024 mit 84 Frucht-Glühweinen und Glühweinen aus dem Supermarktgetestet. Das Ergebnis: Nicht einmal jeder zweite Glühwein ist entsprechend der neuen Vorgaben etikettiert. Bei 94 Prozent der getesteten Glühweine mit Kennzeichnung nutzen Hersteller die gesetzlich neu eingeräumte Möglichkeit, die Zutatenliste und Nährwerttabelle ausschließlich elektronisch abrufbar über einen QR-Code zur Verfügung zu stellen. 

„Glühweine, die bis dato keine Zutatenliste und Nährwerttabelle haben, könnten vor Inkrafttreten des Gesetzes hergestellt worden sein. Bis die Bestände aufgebraucht sind, ist ihr Verkauf auch ohne die neuen Kennzeichnungsvorschriften erlaubt“, erklärt Carola Clausnitzer, Lebensmittel-Expertin der VZB. Da keine Pflicht zur Angabe des Herstellungsdatums besteht, lässt sich nicht nachvollziehen, ob es sich um Restbestände oder unzureichend gekennzeichnete Produkte handelt. 

QR-Code erschwert direkten Produktvergleich

Wein und weinhaltige Getränke sind die einzigen Lebensmittel, die ihre Inhaltsstoffe und Zutaten hinter einem QR-Code verstecken dürfen. „Das erschwert Verbraucher:innen den schnellen Produktvergleich beim Einkauf erheblich, da sie für jedes Produkt die Informationen einzeln abrufen müssen“, sagt Clausnitzer. Zudem setzt die Verwendung von QR-Codes voraus, dass die Konsumenten über ein internetfähiges Handy verfügen und im Supermarkt einen guten Empfang haben. Hinzu kommt: Die geforderten Informationen hinter dem QR-Code sind nicht immer abrufbar, teils sind keine Zutatenlisten enthalten. In einem der getesteten Fälle war der Druck des QR-Codes so mangelhaft, dass er nicht gescannt werden konnte. „Verbraucher-freundlicher wäre in jedem Fall, die Zutaten und Nährwerte – wie auch bei nahezu allen anderen verpackten Lebensmitteln vorgeschrieben – direkt auf das Etikett zu drucken“, fordert die Verbraucherschützerin. 

Oft Aromen statt echter Gewürze

Schmackhaft klingende Werbeslogans wie „mit edlen Auszügen aus Zimt, Nelken, Orangen- und Zitronenschalen gewürzt“ lassen vermuten, der Glühwein sei mit echten Gewürzen verfeinert. „Unser Marktcheck deckt auf, dass ein Großteil der Glühweine statt echter Gewürze lediglich Aromen enthält“, erklärt Clausnitzer. Die Expertin rät, die Zutatenliste zu lesen und sich von Werbeaussagen nicht täuschen zu lassen.

Kalorien stehen jetzt auf dem Etikett 

Etiketten der Glühweine, die unter die neue Kennzeichnungspflicht fallen, müssen auch Informationen über den Energiegehalt des Produktes enthalten. So lässt sich jetzt auf einen Blick prüfen, wie viele Kalorien der Glühwein enthält. Und dies variiert zum Teil erheblich: Getestete Glühweine enthielten 55 bis 107 Kilokalorien pro 100 Milliliter. Je mehr Zucker und Alkohol ein Glühwein enthält, desto höher ist der Kaloriengehalt. 

 

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