14.12.2015
Wie viel Zucker steckt im Glühwein? Stammt der Geschmack von Gewürzen oder standardisierten Aromen? Wer Glühwein im Supermarkt kauft, erhält auf diese Fragen keine Antwort. Denn Hersteller von alkoholischen Getränken müssen keine Zutatenliste und Nährwerte angeben. Darauf weist die Verbraucherzentrale Bayern hin, die Glühweine aus dem Handel getestet hat.
Die Verbraucherzentrale Bayern hat bei einer Stichprobe 22 Glühweine aus dem Handel unter die Lupe genommen. Sie versprechen "feinste Zutaten", "vielerlei Gewürze", "ausgesuchte Rotweine" und "traditionelle Rezeptur". Nur bei zwei Produkten sind die Qualitätsversprechen durch eine Zutatenliste belegt. Auf den Etiketten der meisten Flaschen ist nicht erkennbar, welche Grundweine, Aromen oder Zuckerarten eingesetzt worden sind. Für Marion Breithaupt-Endres, Vorstand der Verbraucherzentrale Bayern, ist dies völlig unverständlich: "Es widerspricht jeder Logik, dass die europaweit geltende Lebensmittelinformationsverordnung gerade hier Ausnahmen zulässt."
Für Verbraucher ist die Zutatenliste eine der wichtigsten Informationsquellen auf Lebensmitteln. Sie betont, dass Verbraucher auch bei alkoholhaltigen Mixgetränken, Likören und Spirituosen erfahren sollten, welche Inhaltsstoffe enthalten sind. Der Gesetzgeber müsse sich dringend für eine Korrektur dieser Sonderregelung einsetzen. Weitere Informationen sowie die Ergebnisse der Stichprobe sind im Internet unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden.
Verbraucherzentrale Bayern/NK