Ob Brand, Unfall oder Herzinfarkt - bei einem Zwischenfall oder Unglück zählt jede Minute. Kommt es zu einem Notfall, ist Erste Hilfe Pflicht. Daran erinnert der Internationale Tag der Ersten Hilfe am 13. September.
Niemand brauche beim Hilfeleisten Angst vor Fehlern haben, sagt der TÜV Rheinland in einer Pressemitteilung. Denn nichts zu tun, sei für den Verletzten gefährlicher als eine Hilfe, die nicht vollkommen professionell ausgeführt werde. Handele der Helfer nach bestem Wissen, müsse er laut TÜV nicht mit haftungsrechtlichen Folgen rechnen. Nur bei unterlassener Hilfe könne er belangt werden. Auch am Arbeitsplatz gilt für jeden Beteiligten die Pflicht zum Helfen. Generell sind Arbeitgeber verpflichtet, für die Sicherheit der Mitarbeiter zu sorgen. Bereits in kleinen Unternehmen ab zwei Mitarbeitern müssen Ersthelfer benannt und ausgebildet werden.
Der Unternehmer hat darüber hinaus geeignete Notfallmaßnahmen festzulegen. Im Ernstfall beschreibt eine sogenannte Rettungskette, wie die Hilfsmaßnahmen im Unternehmen organisiert sind. Mitarbeiter müssen über Ablauf und Kontaktdaten von internen und externen Helfern informiert sein. Zum Beispiel durch Aushänge am Schwarzen Brett und in Aufenthaltsräumen. Vordrucke, auf denen individuelle Namen und Rufnummern der Ersthelfer und des Betriebsarztes ergänzt werden können, halten zum Beispiel die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bereit.
RF