17.06.2020
Jeder Sonnenbrand erhöht langfristig das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. Um sich vor den gefährlichen UV-Strahlen zu schützen, gibt es Sonnenschutzprodukte, die bedenkenlos eingesetzt werden können: Das Landesuntersuchungsamt in Rheinland-Pfalz hat im letzten Jahr verschiedene Sonnencremes, -lotionen und Lippenstifte untersucht und festgestellt, dass fast alle die gesetzlichen Vorgaben erfüllten.
Von 29 Sonnenschutzprodukten mit Lichtschutzfaktoren zwischen 20 und 50+ wiesen nur zwei Kennzeichnungsmängel auf, alle anderen erfüllten die gesetzlichen Anforderungen. Bei den beiden beanstandeten Produkten fehlten jeweils Abbildungen der Verpackung in den hinterlegten Registrierungsunterlagen – weitere Verstöße wurden nicht gefunden. Mit der Untersuchung wurde sichergestellt, dass die Produkte die gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen und unbedenklichen Höchstkonzentrationen an UV-Filtern und Konservierungsstoffen nicht überschritten. Aus Sicht der Lebensmittelüberwachung wurden die Produkte als unbedenklich eingestuft.
Von Medizinern werden Sonnenschutzprodukte besonders bei Kindern dringend empfohlen – auch im Schatten, denn beispielsweise unter Sonnenschirmen kann die UV-Strahlung höher als erwartet sein. Pralle Sonne in der Mittagszeit sollte gänzlich gemieden werden, und Babys gehören gar nicht in die Sonne.
Sonnenschutz oft nur 12 Monate haltbar
Bei der Verwendung der Produkte sollte man die Haltbarkeit beachten, denn Sonnencremes und lotionen sind aufgrund ihres Wassergehaltes nur begrenzt haltbar. Meist beträgt sie nach dem ersten Öffnen zwölf Monate, was durch das Symbol eines geöffneten Cremetiegels und einer Zahl angezeigt wird. Wer das Öffnungsdatum auf dem Produkt notiert, kann später leicht nachvollziehen, ob es noch verwendbar ist.
ZOU