11.02.2015
Schon ab 0,3 Promille Blutalkohol muss mit einer Strafe und Führerscheinentzug rechnen, wer einen Fahrfehler begeht, den Verkehr gefährdet oder gar einen Unfall verursacht. Übermüdung und der Kater nach der Feier torpedieren das Reaktionsvermögen zusätzlich. Wundermittel oder Promille-Abbau-Beschleuniger gibt es nicht. Der Körper lässt sich nicht austricksen und baut pro Stunde nur etwa 0,1 Promille ab. Da helfen weder Schlaf, schwitzen, Kaffee trinken oder duschen.
Eine Beispielrechnung zeigt die Gefahr: Ein Mann mit 80 Kilo Gewicht trinkt von 20 Uhr bis ein Uhr morgens pro Stunde je einen halben Liter Bier und je einen Schnaps. Dann hat er rund 1,55 Promille im Blut. Würde er jetzt noch fahren, gäbe es eine Geld- oder Freiheitsstrafe, drei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg, mindestens sechs Monate Führerscheinentzug, und vor der Wiedererteilung des Führerscheins wird möglicherweise eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet – im Volksmund Idiotentest genannt. Außerdem droht ein Regress in der Kfz-Haftpflichtversicherung und eine Leistungskürzung in der Kaskoversicherung. Erst gegen 14 Uhr kann dieser Mann damit rechnen, unter 0,3 Promille im Blut zu haben. Für Personen vor Vollendung des 21. Lebensjahres und ältere Fahranfänger in der Probezeit gilt die noch strengere Null-Promille-Grenze. Sie wären also erst am späten Nachmittag wieder fahrtüchtig.
Solche Promille-Berechnungen können nur einen Orientierungswert bieten, denn je nach Konstitution, Größe und Gewicht vertragen Menschen Alkohol völlig unterschiedlich. Wie stark der Alkohol einen Menschen beeinflusst, hängt unter anderem von der jeweiligen Tagesform ab, ob er etwas gegessen hat oder akut erkrankt ist.
ADAC/RF