07.04.2016
Ein an Multipler Sklerose erkrankter Patient darf Cannabis zu medizinischen Zwecken anbauen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht gestern entschieden. Der schwer kranke 52-Jährige hat eine Ausnahmeerlaubnis erhalten, weil das Cannabis für seine medizinische Versorgung notwendig sei.
Wenn keine andere Therapie, die gleichermaßen wirksam und erschwinglich ist, zur Verfügung steht, muss einem Patient der Zugang zu Cannabis ermöglicht werden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (BVerwG 3 C 10.14). Der Kläger leidet seit mehr als 30 Jahren an Multipler Sklerose. Die Symptome linderte er durch die regelmäßige Einnahme von Cannabis, die Pflanzen baut er zu Hause an. Weil das nicht legal ist, kämpfte er bereits seit Jahren für eine Ausnahmeerlaubnis. Das Bundesinstitut für Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) lehnte dies jedoch ab. Zwar gibt es in Deutschland Patienten, die Cannabis als Medikament verwenden dürfen. Aus finanziellen Gründen scheidet diese Möglichkeit für den Kläger jedoch aus: Seine Krankenkasse hat eine Kostenübernahme wiederholt abgelehnt, und eine Eigenfinanzierung ist ihm mit seiner Erwerbsunfähigkeitsrente nicht möglich.
Der Bundesrichter entschieden nun: Der Mann darf Cannabis ausnahmsweise zu Hause anbauen. Mit den vom Kläger vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen in seiner Wohnung „sind die Betäubungsmittel ausreichend gegen eine unbefugte Entnahme geschützt.“ Es bestünden auch keine Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Verwendung durch ihn selbst. Des Weiteren verfüge der Patient aufgrund der jahrelangen Eigentherapie inzwischen über umfassende Erfahrungen hinsichtlich Wirksamkeit und Dosierung der von ihm angebauten Cannabissorte. Außerdem stünden der Anbau und die Therapie unter ärztlicher Kontrolle.
NK