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06.11.2023
An welche Stelle kann ich mich wenden, wenn bei der Einnahme von Medikamenten eine unerwünschte Wirkung auftritt? Patienten können Nebenwirkungen zum einen selbst melden, vor allem, wenn diese noch nicht im Beipackzettel zu finden ist. Denn seltenere Nebenwirkungen treten in der begrenzten Teilnehmerzahl von klinischen Studien mitunter nicht auf, sondern erst in der breiten Anwendung. Für Patienten oder auch ihre Angehörigen hat der Bund ein eigenes Meldeportal eingerichtet dafür eingerichtet: https://nebenwirkungen.bund.de.
Grundsätzlich können und sollten auch bereits bekannte, also im Beipackzettel genannte, Nebenwirkungen gemeldet werden. Das hilft, die Häufigkeit besser einzuschätzen. Solche sogenannten Spontanmeldungen helfen dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) als zuständige Behörden, das Sicherheitsprofil eines Arzneimittels besser zu charakterisieren und gegebenenfalls Maßnahmen zur Risikoreduktion einzuleiten. Die nationalen Behörden wiederum pflegen ihre Erkenntnisse in die Eudravigilance-Datenbank der Europäischen Arzneimittelagentur ein. Auf deren Ebene bewertet der Pharmakovigilanz-Ausschuss (PRAC) mögliche Sicherheitssignale.
Nebenwirkungen in der Apotheke melden
Patienten können Nebenwirkungen auch in der Apotheke vor Ort melden. Apothekerinnen und Apotheker sind gemäß Berufsordnung sogar verpflichtet, solche Verdachtsfälle zu melden, falls ihnen etwas auffällt oder Patienten entsprechende Bemerkungen machen. Das pharmazeutische Personal soll dazu bevorzugt online an die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) melden.
„Jeder kann durch die Spontanmeldung zur Arzneimittelsicherheit beitragen und helfen, das Wissen über mögliche Nebenwirkungen zu Arzneistoffen zur Therapie und von Impfstoffen zu erhöhen und somit das Ergreifen von Maßnahmen zur Verringerung beziehungsweise zur Vermeidung von gesundheitlichen Schäden in diesem Zusammenhang zu ermöglichen“, betonten die Präsidenten von BfArM und PEI kürzlich in einem Editorial im „Bulletin für Arzneimittelsicherheit“ zur #MedSafetyWeek, die in diesem Jahr vom 6. Bis 12. November stattfindet.