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10.06.2022
Apotheken dürfen ab sofort bei entsprechender Qualifikation folgende fünf pharmazeutischen Dienstleistungen anbieten und mit den Krankenkassen abrechnen:
- erweiterte Medikationsberatung für Patienten, die mehrere Medikamente gleichzeitig einnehmen
- Pharmazeutische Betreuung von Patienten nach Organtransplantation
- Pharmazeutische Betreuung von Patienten unter oraler Antitumortherapie
- Standardisierte Risikoerfassung bei Bluthochdruck-Patienten, die mindestens ein Bluthochdruck-Medikament einnehmen
- Standardisierte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und Üben der Inhalationstechnik für Patienten ab einem Alter von sechs Jahren
Der Deutsche Apothekerverband hatte darüber lange mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verhandelt. Der Schiedsspruch dazu fiel bereits am 19. Mai, doch das schriftliche Urteil ließ noch auf sich warten. „Wir haben lange für die pharmazeutischen Dienstleistungen gekämpft und verhandelt“, kommentiert Thomas Dittrich, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands. „Jetzt gibt es ein gutes Leistungsportfolio, das die Apotheken auch im Interesse der Patienten umsetzen können, ohne dass es dazu einer ärztlichen Verordnung bedarf.“
Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. bezeichnet die Einführung dieser Leistungen im Interview mit der Pharmazeutischen Zeitung als wichtige Meilensteine. „Ich gehe fest davon aus, dass das alle Apotheken leisten können und möchte auch alle Apothekerinnen und Apotheker motivieren, es unbedingt anzubieten. Das ist ein Quantensprung, auf den wir lange hingearbeitet haben“, so die ABDA-Präsidentin.
Mit der Blutdruckmessung und Inhalativa-Schulung könnten alle Apotheken im Prinzip sofort starten. „Die anderen drei pharmazeutischen Dienstleistungen sind etwas anspruchsvoller und aufwendiger, was eine entsprechende Fortbildung erfordert“, erläutert Overwiening.
„Alle pharmazeutischen Dienstleistungen werden qualitätsgesichert erbracht“, versichert Thomas Benkert, Präsident der Bundesapothekerkammer. Es könne sein, dass deshalb nicht alle Apotheken sofort alle Dienstleistungen anbieten können. „Als Patient fragt man am besten einfach bei seiner Apotheke nach, welche angeboten werden.“