13.02.2020
Mit dem neuen Gesetz trifft die Regierung Vorkehrungen, um Lieferengpässe zu verhindern beziehungsweise effektiv darauf reagieren zu können, wenn ein Arzneimittel knapp wird. So dürfen Apotheker etwa beim Auftreten eines Engpasses ein teureres als das verordnete Arzneimittel abgeben, falls nötig. Mögliche anfallende Mehrkosten tragen die Krankenkassen.
Außerdem können Pharmafirmen verpflichtet werden, über Lagerbestände und die Produktion ihrer Medikamente zu informieren. Bei Engpässen können Behörden anordnen, dass größere Mengen dieser Präparate auf Vorrat gelagert werden müssen.
Das neue Gesetz wird voraussichtlich am 13. März auf der Tagesordnung des Bundesrats stehen, es ist nicht zustimmungspflichtig.
Apotheker fordern weitere Maßnahmen
Die Apotheker begrüßen die beschlossenen Maßnahmen, das Gesetz gehe jedoch nicht weit genug: „Lieferengpässe müssen an mehreren Fronten bekämpft werden“, sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Dass Patienten künftig keine Mehrkosten bei Nichtlieferbarkeit fürchten müssen und Präparate leichter ausgetauscht werden können, ist fair und vernünftig. Das erleichtert auch die Versorgung in den Apotheken, denn statt über Geld kann wieder mehr über die Therapie gesprochen werden.“ Auch strengere Meldepflichten für Hersteller und Großhändler bei Lieferengpässen seien richtig.
Gleichwohl bleibt Schmidt skeptisch: „Der hohe zeitliche und organisatorische Mehraufwand durch Lieferengpässe in den Apotheken wird weiterhin nicht honoriert. Da wird aber hart gearbeitet, und das muss auch vergütet werden.“ Hier gebe es ebenso dringenden Handlungsbedarf wie bei anderen ungelösten Problemen, etwa dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz, das noch nicht vom Bundestag verabschiedet wurde.
cm/<link www.pharmazeutische-zeitung.de>PZ/NK