Pharmazeutin Hannah Lenz
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04.07.2022
Nicht einmal jeder Sechste der gesetzlich Versicherten kennt die Möglichkeit, Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte – kurz der Krankenkassenkarte – zu sichern. Und weniger als 1 Prozent der Bevölkerung nutzt diese Möglichkeit. Das berichtet die Gematik GmbH in einer aktuellen Pressemeldung. Dabei liefert die eGK lebensentscheidende Informationen zur medizinischen Vorgeschichte eines Patienten.
Notfalldaten hinterlegen und abrufen: So geht es
Sie haben die freie Wahl, welche Daten Sie speichern möchten. Nach einem Aufklärungsgespräch lädt Ihr Arzt diese auf die eGK. Beispielsweise, ob Sie Diabetiker sind oder regelmäßig Blutverdünner nehmen. Speicherbar ist außerdem eine Schwangerschaft oder ob Sie ein Implantat tragen, etwa einen Herzschrittmacher. Außerdem die Kontaktdaten des behandelnden Facharztes und eines nahen Angehörigen, der im Ernstfall benachrichtigt werden soll. Auf Wunsch können Sie zusätzlich hinterlegen, ob Sie eine Patientenverfügung beziehungsweise eine Vorsorgevollmacht besitzen oder sich zur Organspende bereit erklären. Und wo Sie die entsprechenden schriftlichen Dokumente aufbewahren.
Ohne Ihr Einverständnis dürfen Ärzte, Apotheker und Psychotherapeuten nur auf Ihre Notfalldaten zugreifen, wenn Sie situationsbedingt nicht zustimmen können. Also wenn Sie bewusstlos sind oder starke Schmerzen haben und nur lückenhaft notfallrelevante Informationen schildern können. Auch Sprachbarrieren überwindet die kleine Karte aus dem Portemonnaie.
Neben den Notfalldaten bietet die eGK die Funktion der elektronischen Patientenakte (ePA) und des elektronischen Medikationsplans (eMP). In der Patientenakte können Sie Befunde, Arztberichte, Impfausweis sowie Zahn-Bonusheft digital speichern. Der Medikationsplan kann Apotheker und behandelnde Ärzte über Ihre vollständige Medikation in Kenntnis setzen und dadurch Wechselwirkungen der Arzneimittel untereinander verhindern. Mit einer PIN schützen Sie Ihre verschlüsselten Daten zusätzlich.