03.08.2018
Eine kurze Bewusstlosigkeit kann, je nach Ursache, harmlos oder lebensbedrohlich sein. Besteht eine Herzerkrankung, ist das Risiko für einen plötzlichen Herztod deutlich erhöht. Kurze Ohnmachtsanfälle oder Stürze mit unklarer Ursache sollten daher in jedem Fall vom Arzt abgeklärt werden, mahnt die Deutsche Herzstiftung.
„Unbedingt erwähnen sollten Sie bei der Abklärung zum Beispiel, ob Sie kurz vor der Bewusstlosigkeit Hinweise auf Herzrhythmusstörungen gespürt haben“, sagt Prof. Dr. med. Wolfgang von Scheidt, Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat der Herzstiftung und Kardiologe am Klinikum Augsburg. Diese können sich etwa durch Herzstolpern, Herzklopfen, Herzrasen oder auch einen deutlich langsameren Puls bemerkbar machen.
Informationen zum Ablauf der Ohnmachtsattacke liefern dem Arzt wichtige Anhaltspunkte für eine mögliche Ursache. Ein wichtiger Hinweis für den Kardiologen ist beispielsweise die Angabe, ob die Bewusstlosigkeit unter körperlicher Anstrengung aufgetreten ist, etwa beim Treppensteigen oder Sporttreiben. Auch psychische Aufregung oder sexuelle Aktivitäten im Vorfeld der Ohnmacht sollten Sie dem Arzt mitteilen. Eine weitere wichtige Information ist die Einnahme Ihrer Medikamente. Nicht selten lösen zu hoch dosierte Blutdruckmedikamente Schwindel oder kurze Bewusstlosigkeit aus. Angaben zu Vorerkrankungen sowie zur Dauer sowie zum Ablauf der Bewusstlosigkeit helfen dem Arzt ebenfalls bei der Suche nach der Diagnose.
Leider tritt die Ohnmacht infolge von Herzrhythmusstörungen jedoch oft plötzlich und ohne Vorboten auf. Gehen der Bewusstlosigkeit Schwindel, Benommenheit oder ein Schwächegefühl voraus, teilen Sie dies Ihrem Arzt unbedingt mit. Er kann einen einfachen Handgriff zeigen, mit dem sich eine Ohnmacht und damit auch ein Sturz in diesen Fällen meistens verhindern lassen.
Eine „Checkliste Ohnmacht“ zur Zusammenstellung der Informationen für den Arztbesuch bietet die Herzstiftung kostenfrei per Telefon unter 069 955128400 oder per E-Mail unter bestellung@herzstiftung.de an.
Deutsche Herzstiftung/NK