Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt die Patientenverfügung. Eine wichtige Rolle spielt die konkrete Beschreibung von Situationen und in diesen Fällen gewünschte oder auch unerwünschte Maßnahmen. Es reicht nicht, wie bei der Mutter im besagten Streitfall, lebenserhaltende Maßnahmen generell abzulehnen. Man muss genau definieren, was die Ärzte noch dürfen und was nicht. Allgemeine Formulierungen wie ein "unwürdiges Dasein" genügen ebenfalls nicht. Jeder Mensch deutet diesen Begriff anders.
Wichtige Fragen klären
Doch welche wichtigen Fragen sollte eine Patientenverfügung klären? Hierzu zählt zum Beispiel, ob man wiederbelebt werden möchte oder nicht. Soll dies immer geschehen oder nur, wenn vermutlich noch keine schweren Hirnschäden vorliegen? Weitere wichtige zu klärende Punkte: künstliche Beatmung und Ernährung, Schmerz und Symptombehandlung und Pflegeoptionen. Denn mit der Patientenverfügung lassen sich bestimmte Therapien bevorzugen und auch ausschließen.
Zudem gibt die Patientenverfügung die Möglichkeit, den Ort anzugeben, an dem man, mit oder ohne Begleitung, sterben möchte. Ebenfalls wichtig: Die Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht für die in der Verfügung genannten Vertrauenspersonen. Auch Aussagen zur Verbindlichkeit helfen. Hier lässt sich regeln, wer in Fällen entscheidet, die man nicht geregelt hat. Hinweise auf weitere Versorgungsverfügungen wie Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung mit Angaben von Namen und Kontaktmöglichkeit der jeweiligen Person ergänzen ebenfalls sinnvoll. Auch die persönliche Einstellung zum Thema Organspende darf man einbringen.
Jederzeit änderbar
Zum Schluss unterschreibt man das Dokument und versichert, dass man alle Angaben freiwillig bei vollem geistigen Bewusstsein getätigt hat und sich der Konsequenzen bewusst ist. Änderungen und Widerruf bleiben jederzeit möglich. Bei Änderung sind erneut Datum und Unterschrift nötig. Auch lässt sich festlegen, dass die Gültigkeit verloren geht, wenn der Verfasser nicht zu festgelegter Zeit die Verfügung verlängert. Mittlerweile gestaltet es sich also aufwändiger, eine Patientenverfügung zu verfassen. Allerdings entspricht sie aber mehr den wirklichen Wünschen.
Pharmazeutin Alexandra Wittig