Gesundheit

Norwegen: "Promillegrenzen" für illegale Drogen

14.02.2012

Als erstes Land der Welt hat Norwegen Höchstgrenzen für illegale Drogen im Straßenverkehr festgelegt. Künftig will die Regierung so nicht nur Fahrten unter Alkoholeinfluss sanktionieren, sondern auch Strafen für das Führen eines Fahrzeuges unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss einführen. Die Limits gelten für 20 illegale Drogen und Medikamente, die ein Abhängigkeitspotential haben.

Verschwommener Blick auf eine Landstraße
In Norwegen gelten neuerdings "Promillegrenzen" für Medikamente, die die Fahrtüchtigkeit beeinflussen.
© DAK/Larissa Iden

In Norwegen gilt es als Strafhandlung, wenn man unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder verschreibungspflichtigen Medikamenten Auto oder Motorrad fährt. Gerade beim Alkohol geht der Gesetzgeber in Norwegen in jedem Fall davon aus, dass die Fahrtüchtigkeit eingeschränkt ist. Seit 1936 gibt es strenge Strafen für das Fahren unter Alkohol: Wer die Promillegrenze von knapp 0,19 Promille überschreitet, muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis, empfindlichen Geldstrafen oder sogar einer Freiheitsstrafe rechnen – in Abhängigkeit vom Blutalkoholgehalt.

Für andere Drogen oder verschreibungspflichtige Arzneimittel wie etwa Schmerz- oder Beruhigungsmittel galten solche Grenzwerte bisher nicht. Hier überprüften Experten im Einzelfall das Ausmaß der Einschränkung in der Fahrtüchtigkeit. Dazu zogen sie unter anderem die Ergebnisse der körperlichen Untersuchung und die von Blutanalysen heran – ein aufwändiges Verfahren.

Seit dem 1. Februar 2012 gelten nun für 20 Drogen und Medikamente festgelegte Höchstgrenzen, unter anderem für Diazepam, Cannabis, Kokain und LSD. Eine Liste der Drogen inklusive festgelegter Höchstwerte findet man auch auf den Seiten der norwegischen Gesundheitsbehörden (http://www.fhi.no/eway). Die Regierung erhofft sich davon einen verringerten Verwaltungsaufwand und möchte zudem ein deutliches Zeichen setzen, dass das Fahren unter Medikamenteneinfluss oder dem Einfluss von Cannabis und Co. nicht harmloser sei als unter Alkoholeinfluss.

Die Grenzwerte gelten übrigens nicht, wenn ein Medikament, das in der Liste aufgeführt ist, aus medizinischen Gründen eingenommen wird. Die Behörden gehen davon aus, dass die Medikamente bei regelmäßiger Einnahme das Unfallrisiko nicht so stark beeinflussen wie bei einer sporadischen, illegalen Einnahme. Hat also ein Arzt Schmerz- oder Beruhigungsmittel verschrieben und ist der Patient im Straßenverkehr auffällig geworden, wird seine Fahrtüchtigkeit wie gehabt durch Experten in einer eingehenden Untersuchung überprüft.

KK

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