01.03.2012
Die Hersteller bezeichnen E-Zigaretten als weniger gesundheitsschädliche Alternative zum Rauchen. Die Produkte bestehen aus einem Akku-getriebenen elektrischen Vernebler und einer Kartusche mit einer Nikotin-haltigen Lösung, die durch einen Atemzug verdampft und dann inhaliert wird. Die Risiken sind noch unklar. Unter anderem sind in der Inhalationsflüssigkeit zum Teil gesundheitsschädliche Stoffe enthalten, die jedoch auf den Produkten nicht deklariert werden.
Die Frage, ob E-Zigaretten Genuss- oder Arzneimittel sind, wird momentan noch nicht einheitlich beantwortet. 2009 stufte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einen solchen Nikotin-Inhalator als Arzneimittel ein. Die anderen Produkte werden zurzeit noch in einer rechtlichen Grauzone zwischen Genussmittel, Arzneimittel und Medizinprodukt vorwiegend über das Internet vertrieben. Im Dezember 2011 zog sich die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin den Zorn der Hersteller zu, weil sie die Elektro-Nikotin-Verdampfer als Arzneimittel einstufte und gleichzeitig davor warnte, dass sich strafbar mache, wer außerhalb von Apotheken mit diesen Produkten Handel treibe.
In einer sogenannten Kleinen Anfrage hat jetzt die Fraktion Die Linke die Bundesregierung aufgefordert, eine gesundheitliche und rechtliche Bewertung der E-Zigaretten vorzunehmen. Die Antwort ist aber noch nicht öffentlich. Die Regierung gibt dem Sprecher zufolge darin ihrer Grundhaltung Ausdruck, dass die E-Zigaretten als Arzneimittel einzustufen seien. Mit der Beurteilung der Gesundheitsgefahren, die von diesen Produkten ausgeht, sei zurzeit das Bundesinstitut für Risikobewertung beschäftigt. Eine abschließende Einschätzung liege noch nicht vor.
am/PZ