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16.12.2022
Viele Arztpraxen sind kurz vor Weihnachten, zwischen den Jahren und Anfang Januar geschlossen. Daher ist es sinnvoll, sich Rezepte für regelmäßig benötigte Medikamente noch rechtzeitig vor Weihnachten ausstellen zu lassen. Außerdem sollten die Rezepte frühzeitig in der Apotheke vor Ort eingelöst werden, rät Ursula Funke, Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen: „Die Verordnungen sind nur eine begrenzte Zeit lang gültig. Hinzu kommt, dass es derzeit leider immer wieder Lieferengpässe bei den unterschiedlichsten Medikamenten gibt. In solchen Fällen kommt es vor, dass etwas Zeit benötigt wird, um die passende Alternative bereitzustellen.“
Normale Rezepte, die gesetzlich Versicherte von ihrem Arzt erhalten, können innerhalb von 28 Tagen in der Apotheke eingelöst werden, ohne dass neben der Zuzahlung weitere Kosten für den Patienten anfallen. Auch Hilfsmittelverordnungen müssen innerhalb von 28 Tagen eingelöst werden. Privatrezepte sind drei Monate gültig. Es gibt auch Verordnungen, die kürzer gültig sind: Dazu zählen Rezepte für Betäubungsmittel sowie Verordnungen über isotretinoinhaltige Medikamente für Frauen im gebärfähigen Alter, sie sind nur sieben Tage gültig. T-Rezepte für Arzneimittel mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid lediglich sechs Tage. Ein Rezept, das ein Patient bei der Entlassung aus dem Krankenhaus erhält, ist sogar nur drei Werktage inklusive Verschreibungsdatum gültig.
Lieferengpässe bei Medikamenten
Zudem sind nicht alle Medikamente immer vorrätig. Manchmal braucht die Apotheke einige Stunden, um ein Präparat zu besorgen. Von einem Lieferengpass ist erst die Rede, wenn es zu einer voraussichtlich über zwei Wochen hinausgehenden Unterbrechung der Auslieferung im üblichen Umfang kommt oder die Nachfrage das Angebot deutlich übersteigt. Betroffen sind immer wieder ganz unterschiedliche Wirkstoffgruppen wie Schilddrüsenhormone, Blutdrucksenker, Thrombolytika, Antidiabetika, Antibiotika und Schmerzmittel wie Fiebersäfte mit Ibuprofen oder Paracetamol sowie weitere Erkältungspräparate.
Apotheker stellen Alternativen bereit
Falls ein Rezept nicht beliefert werden kann, finden Apotheker vor Ort meist eine schnelle Lösung, um die Therapie sicherzustellen. Dabei müssen jedoch gesetzliche und vertragliche Bestimmungen sowie medizinische und pharmazeutische Aspekte beachtet werden. Am schnellsten geht es, wenn das Medikament in gleicher Form von einem anderen Hersteller vorrätig ist und der Austausch nicht ausgeschlossen ist. Wenn eine Packungsgröße, eine Stärke oder auch ein Wirkstoff ersetzt werden muss, hält der Apotheker Rücksprache mit dem verordnenden Arzt. Das erfordert dann manchmal ein wenig Geduld beim Patienten. In einem Beratungsgespräch informiert der Apotheker den Patienten schließlich über das Ersatzpräparat.
Wenn kein geeignetes Fertigarzneimittel verfügbar ist, können Apotheker Medikamente auch als Rezeptur-Arzneimittel im eigenen Labor herstellen. So können beispielsweise die Lieferengpässe bei ibuprofen- und paracetamolhaltigen Fiebersäften für Kinder über die Herstellung in Apotheken abgemildert werden.