19.10.2012
Das Selbstbedienungsverbot für apothekenpflichtige Medikamente sei durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt und verhältnismäßig, so das Bundesverwaltungsgericht. Es diene dazu, eine unkontrollierte Arzneimittelabgabe zu verhindern und sicherzustellen, dass der Kunde sachgerecht informiert und beraten würde. Das minimiere das Risiko, dass ein ungeeignetes Medikament zur Anwendung käme oder ein an sich geeignetes Präparat fehlerhaft angewendet würde.
Zugunsten einer Aufhebung des Selbstbedienungsverbots könne auch die Einführung des Versandhandels nicht herangezogen werden, argumentierten die Richter. Auch dort unterliege die Abgabe der Arzneimittel der Kontrolle durch einen Apotheker, es gebe ferner besondere Regelungen zur Beratung durch pharmazeutisches Personal.
"Das Urteil bestätigt: Auch bei rezeptfreien Medikamente ist die Beratung des Apothekers unverzichtbar", sagte Erika Fink, Präsidentin der Bundesapothekerkammer. "Die Entscheidung ist daher eine wichtige Klarstellung im Sinne des Patientenschutzes und der Arzneimittelsicherheit."
ABDA