Arzneimittel

Apothekerkammer schließt das Kapitel Schweinegrippe ab

01.09.2011

Das Impfstoff-Bestandsportal, welches zu Zeiten der Schweinegrippe im Oktober 2009 eingerichtet wurde, um die Verteilung des Schweinegrippe-Impfstoffs zu gewährleisten, wurde abgeschaltet. Damit ist ein Kapitel beendet, das für die Apotheker viel Arbeit bedeutete, häufig zu Frust führte aber gleichzeitig die Bedeutung der flächendeckenden und wohnortnahen Versorgung der Apotheken aufgezeigt hat.

Arzt impft Frau; Schweinegrippe, Impfung, Impfstoff
Auf dem Höhepunkt der Schweinegrippe war Impfstoff rar und die Nachfrage von Ärzten groß. Die Apotheker verwalteten den Mangel bestmöglich.
© KKH-Allianz

In einer Meldung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg zur Schweinegrippe vom 11. November 2009 hieß es: "Die Nachfrage von Ärzten nach Impfstoff ist in den Apotheken innerhalb der letzten Woche enorm angestiegen und kann derzeit nicht erfüllt werden."

Nur kurze Zeit später war der Versorgungsengpass überwunden und es wurde Kritik an der zu viel bestellten Menge Impfstoff laut. Die Apotheker haben, als die Nachfrage groß und das Angebot klein war, den Mangel bestmöglich verwaltet. In einem extra eingerichteten Portal auf der Homepage der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg trugen diejenigen Apotheker, die eine der raren Lieferungen des Impfstoffes erhalten hatten, ihre Bestände ein. Nicht belieferte Apotheken konnten so vorhandene Bestände in anderen Apotheken suchen.

Die knappen Mengen an Impfstoff wurden nur in Großgebinden ausgeliefert, was für eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung ungeeignet ist. In aufwendigen Lieferungen verteilten die Apotheker den Impfstoff und gewährleisteten so, dass der Impfstoff dort ankam, wo er gebraucht wurde. Für diese aufwendige Arbeit wurden die Apotheken nicht honoriert.

Genauso wenig wurden die Apotheken für die Lagerung des Impfstoffs honoriert. In vielen Apotheken lagert er bis heute. Die Apotheken waren die ganze Zeit über gewappnet für den Fall, dass der Impfstoff noch benötigt wird. Da der Impfstoff Landeseigentum ist, darf dieser erst nach Ablauf des Verfallsdatums durch die Apotheken entsorgt werden – übrigens auch dies ohne eine Form der Entschädigung. Nach Kenntnis der Kammer läuft der letzte Impfstoff Ende September 2011 ab.

LAK BW

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