HAV/NK
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23.02.2022
Nur drei europäische Länder erheben den vollen Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel. Deutschland gehört dazu. Nach Dänemark (25 Prozent) und Bulgarien (20 Prozent) liegt Deutschland mit 19 Prozent Mehrwertsteuer auf Arzneimittel an dritter Stelle des europäischen Vergleichs. „Die regierende Ampelkoalition hatte dies ändern wollen – doch am Ende fiel die entsprechende Formulierung aus dem Koalitionsvertrag“, bedauert Holger Seyfarth, Vorsitzender des Hessische Apothekerverband (HAV).
Der Apotheker erklärt, wie sich die Preise verschreibungspflichtiger Arzneimittel zusammensetzen: „Nur drei Prozent des gesetzlich festgelegten Apothekeneinkaufspreises erhalten die Apotheken für ihre Lagerhaltung und die Vorfinanzierung der Arzneimittel – die immer häufiger auch mal mehrere 10.000 Euro pro Packung kosten können.“ Zusätzlich erhalten die Apotheken für rund 80 Prozent der Arzneimittel, die sie abgeben, pro Packung 6,58 Euro. Für die übrigen Arzneimittel – diejenigen, mit denen sie Privatversicherte versorgen – erhalten die Apotheken 8,35 Euro. Diese Zuschläge müssen die Kosten der Beratung, der pharmazeutischen Leistung sowie derjenigen Aufgaben decken, die dem Gemeinwohl dienen, aber niemals kostendeckend sind. „Dazu gehören Nacht- und Notdienste, die Herstellung individueller Arzneimittel im Labor sowie die Versorgung der Arztpraxen mit Impfstoffen“, erläutert Seyfarth.
Zuzahlungen der Patienten zu ihren Arznei- oder Hilfsmitteln leiten die Apotheken an die Krankenkassen weiter. „Die Preise verordneter Arzneimittel setzen sich nach gesetzlich festgelegten Regeln zusammen, die die Apotheke nicht beeinflussen kann. Der Staat kann das über die Höhe der Mehrwertsteuer sehr wohl“, betont Seyfahrt. Der Apotheker fordert den Gesetzgeber auf, den Beispielen der europäischen Nachbarn zu folgen, deren Mehrwertsteuersätze auf Arzneimittel im einstelligen Bereich liegen.