21.11.2016
Zukünftig muss der Hersteller in direkter Nähe zu seiner Aussage über die gesundheitliche Wirkung des homöopathischen Produkts Warnhinweise geben, z.B. auf den Packungen und in der Werbung. Daraus muss hervorgehen, dass es keinen wissenschaftlichen Beweis für die Wirksamkeit des Mittels gibt und dass das Produkt auf den Theorien der Homöopathie aus dem 18. Jahrhundert basiert, die heutzutage von den meisten Medizin-Experten nicht akzeptiert sind. Sollte der Hersteller jedoch die Wirksamkeit plausibel nachweisen können, seien die Hinweise nicht nötig.
Prinzipiell möchte die Behörde die nicht verschreibungspflichtigen Homöopathika damit anderen freiverkäuflichen Arzneimitteln, Nahrungsmittel oder Kosmetika gleichstellen, für die ähnliche Regeln schon lange gelten. Wenn der Hersteller eine Wirksamkeit verspreche, müsse er diese auch belegen können, argumentiert die FTC. Diese Regel, die im Prinzip seit 1972 für alle Produkte gelte, sei jedoch bei Homöopathika in den letzten Jahrzehnten nicht konsequent angewendet worden. Die FTC verlangt kompetente und verlässliche Beweise, wenn Hersteller Aussagen zur Gesundheit machen. Das seien üblicherweise verlässliche klinische Studien mit Menschen.
In den USA dürfen Arzneimittel-Hersteller ihre homöopathischen Produkte seit 1988 mit einem Hinweis versehen, wogegen diese Produkte helfen sollen – sofern es sich dabei um Mittel gegen leichte, von allein wieder heilende Krankheiten handelt. Diese Hinweise bleiben weiterhin erlaubt, sollen aber nun zum Schutz der Verbraucher relativiert werden.
RF