13.06.2014
So gebe es weitere Meldungen, dass Personen, die selbst nicht mit Fentanyl behandelt werden, mit den Pflastern in Berührung gekommen sind, vor allem Kinder. So müssen Patienten und Pflegepersonal aufpassen, dass das Pflaster sich nicht löst und auf eine Kontaktperson übertragen wird, zum Beispiel beim Schlafen im selben Bett oder engerem Körperkontakt. Sollte dies geschehen, muss das Pflaster unverzüglich entfernt werden. Kinder können die Pflaster auch verschlucken. Daher sollen Patienten und Pflegepersonal die Klebestelle sorgfältig aussuchen und regelmäßig kontrollieren, ob sich das Pflaster noch dort befindet. Gebrauchte Pflaster sollen so zusammengefaltet werden, dass die Klebeflächen aufeinander haften, und (kinder-)sicher entsorgt werden. Darauf sollten Apotheker bei der Abgabe hinweisen.
Das Problem, unbeabsichtigt mit dem Wirkstoff in Kontakt zu geraten, ist seit Langem bekannt, jedoch kommt es nach Auskunft der Behörden immer wieder zu Vergiftungen, die teilweise tödlich endeten. Ein Grund sei, dass die Pflaster schlecht sichtbar sind. Daher hat der Ausschuss für Arzneimittelsicherheit der Europäischen Arzneimittelagentur EMA empfohlen, entsprechende Präparate besser sichtbar zu machen.
db/PZ