SeniorenGesundheit

Warum Cannabis noch kein Arzneimittel ist

11.06.2015

Die Zeiten, in denen Cannabis nur als illegale Droge bekannt war, sind vorbei. Immer häufiger hört man Berichte über medizinische Wirkungen der Pflanze oder einzelner Inhaltsstoffe beispielsweise gegen Symptome von Krebserkrankungen oder starke Schmerzen. Als anerkanntes Arzneimittel gilt Cannabis jedoch noch nicht. Dazu fehlen bisher einige wichtige Voraussetzungen.

Getrocknete Cannabisblätter auf weißem Untergrund, am linken Bildrand liegendes Arzneidöschen (braun, Plastik), aus dem sie geschüttet worden sind
Noch dürfen nur Patienten mit einer Ausnahmeerlaubnis Cannabis einsetzen.
© Atomazul - Fotolia

Gerhard Müller-Schwefe, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin, sieht das Potenzial von Cannabis als positiv an, meint aber gegenüber der Pharmazeutischen Zeitung, dass man „im Augenblick, bei der zu geringen Datenlage, sehr vorsichtig mit dem Einsatz von Cannabis sein muss und es nur bei wenigen, ganz bestimmten Erkrankungen einsetzen sollte“. Werden in Deutschland Arzneimittel zugelassen, müssen Sie aufwendige und oft langwierige Prüfungsphasen durchlaufen. Für jede Krankheit muss die positive Wirkung nachgewiesen werden. Dies kann man nicht ohne große Studien mit vielen Testpersonen erreichen. Für Medizinalcannabis, also die Blüte des medizinischen Hanf, wurden bisher keine entsprechenden Arbeiten durchgeführt.

Ein bestimmter Extrakt aus Cannabis ist bereits zugelassen. Er enthält die zwei Hauptinhaltsstoffe der Pflanze, THC und Cannabidiol, und wird als Spray für den Rachenraum angeboten. Erlaubt ist sein Einsatz nur für ein sehr spezielles Anwendungsgebiet: Krämpfe bei Patienten mit Multipler Sklerose. Da die positive Wirkung in diesem Fall erwiesen ist, wird das Präparat von den Krankenkassen bezahlt. Darüber hinaus gibt es im Ausland zugelassene Präparate, die den Wirkstoff THC als Kapsel oder als Lösung enthalten. Die Blüten zum Rauchen kann nur beziehen, wer eine Ausnahmeerlaubnis des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bekommt. Dafür gelten jedoch momentan strenge Richtlinien: So muss zum Beispiel nachgewiesen werden, dass bereits die üblichen Medikamente nicht mehr ausreichen, um die Krankheit zu behandeln.

Die Tests, die Cannabis genauso wie andere Arzneimittelanwärter durchlaufen muss, um als Arzneimittel zugelassen zu werden, gliedern sich in verschiedene Phasen. Vielversprechende Substanzen werden zuerst an Zellen und später an Tieren getestet. Kann man danach davon ausgehen, dass die Substanz nicht schädlich für den menschlichen Organismus ist, werden Studien mit Testpersonen durchgeführt. Zuerst sicherheitshalber nur mit wenigen Teilnehmern, später wird an mehreren Hundert bis mehreren Tausend Patienten ganz genau untersucht, ob das Arzneimittel wirkt und sicher genug ist, um eine Zulassung als Arzneimittel zu bekommen.

Zur Arzneimittelsicherheit gehört auch, dass bereits zugelassene Medikamente weiter überwacht werden. Das BfArM hat jederzeit die Möglichkeit, Arzneimittel zurückzurufen, wenn sich herausstellt, dass ein Medikament nicht vertretbare, negative Eigenschaften hat. Außerdem werden Ärzten und Apothekern die Ergebnisse zur Verfügung gestellt, um Patienten richtig beraten zu können.

Es sieht jedoch so aus, als ob sich die Datenlage zu medizinischen Anwendungen von Cannabis in absehbarer Zeit verbessern wird: In den letzten Jahren wurden zahlreiche klinische Studien über Cannabis und seine Inhaltsstoffe angemeldet: zum Beispiel bei chronischen Tumorschmerzen, akuter Schizophrenie, Hirntumoren, akuter Psychose, Musikerkrampf oder Beschäftigungsneurose und chronischen, mit HIV einhergehenden Nervenstörungen. Verlaufen die Untersuchungen positiv, könnten bald viel mehr Patienten mit Cannabis behandelt werden.

LF

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