Homöopathische Mittel auf Arztrezept? Heuschnupfenpräparate, die von der Kasse erstattet werden? Das gibt es doch nicht! Die Gesetzliche Krankenversicherung hat nicht unbedingt den Ruf, Leistungen zu erweitern und gleichzeitig den Beitragszahler zu entlasten. Und doch gibt es in Deutschland immer mehr Krankenkassen, die bestimmte Präparate der Selbstmedikation als sogenannte Satzungsleistungen anbieten.
Fast 70 Kassen machen mit
Fast 70 Kassen machen mittlerweile derartige Angebote, im Jahr 2012 taten dies erst rund 30. "Das bedeutet, dass immer mehr gesetzlich Versicherte bestimmte, nicht verschreibungspflichtige Medikamente erstattet bekommen oder nur noch anteilig bezahlen müssen", betont Anja Klauke, Expertin für OTC-Arzneimittel beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI). "Besonders Familien und Geringverdiener werden dadurch deutlich entlastet. Und nicht zuletzt wird die Erstbehandlung mit OTC-Medikamenten bei leichteren Erkrankungen gefördert. Die Präparate der Selbstmedikation sind in der Regel gut verträglich und verfügen über ein ausgezeichnetes Nutzen-Risiko-Profil", so die Expertin.
Lange Zeit haben gesetzliche Krankenkassen die Kosten für OTC-Arzneimittel übernommen. Das änderte sich im Jahr 2004, als das GKV-Modernisierungsgesetz in Kraft trat und diese Medikamente fast komplett aus dem Leistungskatalog verschwunden sind. Nur Präparate, die bei schwerwiegenden Erkrankungen als Therapiestandard gelten, durften die Kassen ausnahmsweise noch erstatten.
Neue Regelung seit 2012
Die gute Nachricht: Die strikte Regelung wurde mit Beginn des Jahres 2012 durch das sogenannte Versorgungsstrukturgesetz wieder aufgeweicht. Seitdem haben Krankenkassen die Möglichkeit, nicht verschreibungspflichtige und apothekenpflichtige Medikamente im Rahmen der kassenindividuell festgelegten Satzungsleistungen zu erstatten. Häufig handelt es sich dabei um Präparate der Anthroposophie, Homöopathie und Phytotherapie, die sich, das zeigen aktuelle Umfragen, bei den Patientinnen und Patienten großer Beliebtheit erfreuen. Frei verkäufliche Arzneimittel etwa aus der Drogerie, arzneimittelähnliche Medizinprodukte wie Nasentropfen mit Kochsalzlösung oder Kosmetika bleiben grundsätzlich von der Erstattung ausgeschlossen.
Und wie funktioniert die Erstattung? Patienten bezahlen das OTC-Arzneimittel zunächst in der Apotheke. Dann reichen sie die Rechnung zusammen mit der ärztlichen Verordnung auf Grünem Rezept oder Privatrezept bei ihrer Krankenkasse ein. Es gilt aber eine maximale jährliche Summe, bis zu der dies die Krankenkasse gestattet. Expertin Klauke rät: "Fragen Sie einfach direkt bei Ihrer Kasse nach, welche Satzungsleistungen Sie wie in Anspruch nehmen können."
Peter Erik Felzer
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie hat eine Liste mit
Krankenkassen zusammengestellt, die die Kosten für rezeptfreie Arzneimittel übernehmen. Diese finden Sie bei hier bei aponet.de.