03.03.2016
Eigentlich ist Crystal Meth, fachsprachlich Methamphetamin genannt, ein Klassiker auf dem Gebiet der Aufputschmittel. Es ähnelt in seiner Wirkung dem Amphetamin, das man in der Szene seit Jahrzehnten unter der Bezeichnung "Speed" kennt. Crystal Meth wurde vor über 100 Jahren entwickelt und beispielsweise im 2. Weltkrieg bei Wehrmachtssoldaten eingesetzt, damit sie länger durchhielten und konzentriert blieben. Der Wirkstoff dämpft Schmerzempfinden und Angst, zudem macht er wach, steigert das Verlangen nach Sex und sorgt beim Nutzer für Euphorie. Allerdings können Nebenwirkungen wie Psychosen, Schlaflosigkeit, Aggressivität und Verfolgungswahn auftreten.
Crystal Meth ist längst keine Straßendroge mehr oder auf die Party-Szene begrenzt. Mittlerweile ist es in der Mitte der Bevölkerung angekommen, wie eine Studie der Bundesregierung von 2014 belegt. Schüler nehmen es, um in der Ausbildung mitzuhalten. Handwerker versprechen sich davon eine höhere Leistung, oder junge Mütter hoffen so, den körperlichen Herausforderungen mit einem kleinen Kind besser gewachsen zu sein. Der vorübergehenden Leistungssteigerung folgt jedoch bald eine umso größere Erschöpfung, die das Verlangen nach der Droge noch mehr steigert und die Konsumenten auszehrt.
"Eine Methamphetamin-Abhängigkeit ist behandelbar", sagt Marlene Mortler, Drogenbeauftrage der Bundesregierung. Es gebe inzwischen psychotherapeutische Behandlungsmodule, die den betroffenen Menschen helfen, einen erfolgreichen Weg aus der Sucht zu finden. Sie ruft dazu auf, die Chancen zu nutzen, die Droge zu bekämpfen und ihre gesundheitsschädlichen Wirkungen zu behandeln.
Bis in die 1980er-Jahre war Methamphetamin unter dem Namen Pervitin als stimulierendes Arzneimittel im Handel. Mittlerweile gilt es laut Betäubungsmittelgesetz als verkehrsfähig, aber nicht verschreibungsfähig. Das heißt, Ärzte dürfen es nicht mehr auf Rezept verschreiben. Der Wirkstoff bleibt jedoch verkehrsfähig, weil er als Grundsubstanz zur Herstellung von Arzneimitteln dient. Ohne eine besondere Erlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte ist der Besitz jedoch strafbar.
RF