Diese kann man bei seiner Krankenkasse fürs restliche Kalenderjahr beantragen, wenn die Belastungsgrenze erreicht wird. Bei Erwachsenen liegt sie bei zwei Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen, bei chronisch Kranken sogar nur bei einem Prozent.
Von der Zuzahlung kann man sich auch im Voraus befreien lassen. Dazu zahlt man der Krankenkasse den Betrag in Höhe der Belastungsgrenze. Der Vorteil: Man muss keine Quittungen sammeln. Wo die individuelle Belastungsgrenze liegt, muss berechnet werden.
Dazu lässt sich der Zuzahlungsrechner auf www.aponet.de nutzen.