01.12.2016
Blei und Cadmium in Modeschmuck, Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Kräutern, Allergene in Wasch- und Reinigungsmitteln: Regelmäßig nehmen Experten des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Lebensmittel und Bedarfsgegenstände genau unter die Lupe. Was sie im Jahr 2015 fanden, haben sie jetzt in einer Übersicht zusammengefasst.
Nachdem BVL-Experten im vergangenen Jahr erhöhte Nickelgehalte bei Modeschmuck gefunden hatten, berichteten sie nun von Blei- und Cadmium-Funden oberhalb der geltenden Grenzwerte. In zwölf von hundert Proben hatten die Verbraucherschützer Bleiwerte oberhalb des geltenden Höchstgehalts von 500 Milligramm pro Kilogramm festgestellt. Bei einer untersuchten Modeschmuck-Kette waren die beiden Karabinerhaken sogar vollständig aus Blei gefertigt, wie Vertreter des BVL berichten. Bei 10 Prozent der Proben überschritt der Cadmiumgehalt den Grenzwert von 100 Milligramm pro Kilogramm. Da die langfristige Aufnahme hoher Mengen an Schwermetallen gesundheitsschädlich sein kann, rief BVL-Präsident Helmut Tschiersky Hersteller und Importeure von Modeschmuck dazu auf, Gesundheitsrisiken effektiver zu vermeiden.
Auch pflanzliche Lebensmittel sind regelmäßig im Visier der Überwachungsbehörden. 2015 wurden dabei erstmalig auch die Kräuter Rosmarin, Dill, Oregano und Schnittlauch berücksichtigt. Die gesetzlich festgelegten Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittel wurden von 9 Prozent der Rosmarin-Proben, 7,6 Prozent der Dill-Proben und 6,5 Prozent der Oregano-Proben überschritten. Außerdem lag bei mehr als der Hälfte der untersuchten Proben von Dill, Oregano und Rosmarin der Aluminiumgehalt oberhalb von 5 mg/kg. Da Kräuter im Allgemeinen jedoch meist nur in geringen Mengen verzehrt werden, stellten die ermittelten Pflanzenschutzmittelrückstände ebenso wie die relativ hohen Aluminiumgehalte kein unmittelbares Risiko für die Verbraucher dar, so die Experten.
Bei Wasch- und Reinigungsmitteln fanden die Experten erhöhte Werte für sogenannte Isothiazolinone. Diese werden als Konservierungsstoffe eingesetzt und können in höheren Konzentration eine allergische Reaktion auslösen. Bei 16 Prozent der untersuchten Proben sei der Wert überschritten worden, ab dem der Name des entsprechenden Stoffs mit dem Warnhinweis „kann allergische Reaktionen hervorrufen“ angebracht werden müsse. Sind auf der Rückseite der Packung Namen wie Methylchloroisothiazolinone, Methylisothiazolinone, Benzisothiazolinone oder Octylisothiazolinone aufgelistet, sollten Menschen mit sensibler Haut diese Produkte meiden, raten die BVL-Vertreter.
HH