Zuzahlungsbefreiung von Arzneimitteln

Bis zu 10 Euro pro Medikament müssen Patienten selbst übernehmen. Doch sie können sich unter bestimmten Bedingungen von diesen Zuzahlungen befreien lassen. Wie das funktioniert, erklärt Dr. Andrea Lorenz, Vorsitzende des Apothekerverbandes Brandenburg.

10 Euro-Schein und Kassenrezept
Unter bestimmten Bedingungen können sich Patienten von der Zuzahlung bei Arzneimitteln befreien lassen.
© pix4U - Fotolia

Warum empfehlen Sie Patienten, sich bereits jetzt über die Befreiung von Zuzahlungen für Arzneimittel zu informieren?

Lorenz:

Die aktuellen Bescheinigungen laufen mit Ende des Kalenderjahres 2012 aus. Hat der Arzt auf dem Rezept keinen Befreiungsvermerk eingetragen oder legt der Patient keinen entsprechenden Bescheid vor, muss die Apotheke die Zuzahlung einbehalten. Dazu hat der Gesetzgeber sie verpflichtet. Der Zuzahlungsbetrag geht komplett an die Krankenkassen weiter.

Wie viel muss man für Arzneimittel zuzahlen?

Lorenz:

Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind grundsätzlich zuzahlungsbefreit. Volljährige Versicherte müssen dagegen bei vielen Leistungen zugunsten der Krankenkasse zuzahlen. Bei den Arzneimitteln belaufen sich die Zuzahlungen auf 10 Prozent des Preises des Arzneimittels. Mindestens sind es 5 Euro und höchstens 10 Euro. Es sind jedoch nie mehr als die eigentlichen Kosten des Arzneimittels vom Patienten zu entrichten.

Wer kann sich befreien lassen?

Lorenz:

Nach Erreichen der Belastungsgrenze von zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens – bei chronisch Kranken sind es ein Prozent - können sich Versicherte durch ihre gesetzliche Krankenkasse auf Antrag von der Zuzahlung befreien lassen. Die Apotheken sind darauf vorbereitet, Quittungen über Zuzahlungen auszustellen, in ein Sammelheft einzutragen oder – bei Kundenkarten – Sammelquittungen am Jahresende auszudrucken. Sobald die Belastungsgrenze innerhalb eines Kalenderjahres erreicht ist, kann man sich einen Befreiungsbescheid ausstellen lassen. Erfahrungsgemäß bieten einige Kassen ihren Versicherten zum Jahresende einen Antrag für das Folgejahr an. Infrage kommende Patienten zahlen die errechnete Belastungsgrenze dann als Vorauszahlung.

PEF

Auf aponet.de können Sie sich ausführlicher zum Thema Zuzahlungsbefreiung informieren. Auch einen Zuzahlungsrechner finden Sie hier.

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