25.04.2018
Um Innovationen in der Arzneimittelversorgung zu fördern, brauchen Deutschlands Apotheken klare ordnungspolitische Eckpfeiler. „Dazu gehören die Apothekenpflicht für rezeptfreie Medikamente, das Fremd- und Mehrbesitzverbot bei Apotheken und der einheitliche Abgabepreis für verordnete Arzneimittel“, sagte Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), im Politischen Lagebericht zur Eröffnung des 55. DAV-Wirtschaftsforums in Potsdam.
In Bezug auf das im Koalitionsvertrag vereinbarte Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Medikamenten mahnte Becker zur Eile: „Wir fordern die Bundesregierung auf, sich schnellstmöglich mit der Umsetzung dieses Vorhabens zu befassen und ein Gesetzgebungsverfahren in die Wege zu leiten.“ Das Versandhandelsverbot schütze die Apotheke vor Ort und sei ein Beitrag zur flächendeckenden Gesundheitsversorgung, deren Sicherung die Regierung versprochen habe, so Becker.
Auf einem stabilen ordnungspolitischen Fundament könnten Apotheken auch ihre digitale Innovationskraft besser ausspielen: „Die Apotheken arbeiten im Back-Office schon lange digital. Aber auch im Patientenkontakt wird die Digitalisierung zukünftig eine noch größere Rolle spielen“, sagte der DAV-Vorsitzende. Bundeseinheitlich, diskriminierungsfrei und kassenübergreifend müsse die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorangetrieben werden, damit alle Patienten davon einen Nutzen haben. Für Becker ist die Konsequenz: Wir bekennen uns zum E-Rezept und zur E-Patientenakte. Unregulierten Wildwuchs, bei dem E-Rezepte gezielt fehlgesteuert werden und die Datensicherheit auf wackeligen Füssen steht, lehnen wir ab.“
In einem weiteren E-Health-Gesetz sollten laut Becker insbesondere das Medikationsmanagement fortentwickelt und damit die Arzneimitteltherapiesicherheit verbessert werden: „Die Einführung eines qualitätsgesicherten, honorierten und abgestuften Systems von Medikationsanalyse und -management würde die deutschlandweite Sicherheit in der Arzneimitteltherapie stärken.“
ABDA