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11.01.2022
Apotheken können nun Covid-19-Impfstoffe bestellen und Impfungen durchführen. Das geht aus der aktualisierten Coronavirus-Impfverordnung hervor, die heute in Kraft tritt. Zudem dürfen Apotheken künftig auch PCR-Tests ohne Laboranalyse durchführen.
Mit der neuen Impfverordnung sind nun auch die letztlichen rechtlichen Hürden für die Covid-19-Impfung in Apotheke genommen. Am Freitag hat Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) die entsprechende Verordnung unterzeichnet, am heutigen Montag ist sie im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Damit tritt sie heute in Kraft. Künftig dürfen Apotheken demnach selbst Covid-19-Impfstoff bestellen, beziehen und Personen ab 12 Jahren impfen. Zuvor müssen Apotheker an einer Impfschulung teilnehmen und eine geeignete Räumlichkeit mit entsprechender Ausstattung für die Impfungen vorweisen.
PCR-Tests vergütet
Auch die Coronavirus-Testverordnung wird angepasst: Apotheken dürfen damit künftig sogenannte PoC-NAT-Tests komplett vom Abstrich bis zur Analyse direkt in der Apotheke durchführen. Mit diesen PCR-Tests wird auf die zeitaufwändige Analyse im Fremdlabor verzichtet, mit einem mobilen Testgerät können die Zyklen in mehreren Stunden analysiert werden.