Herr Dr. Schmitz, Apotheker und Ärzte sollen nach Meinung der Apotheker freiberuflich bleiben. Was bedeutet das und welche Vorteile hat das für die Gesellschaft?
Schmitz: Freiberufler zeichnen sich nicht nur durch besondere Fachkompetenz oder Kreativität aus, sondern vor allem durch ihre Unabhängigkeit von Staat und Wirtschaft. Im Gesundheitswesen ist es deshalb ganz besonders wichtig, dass Ärzte, Zahnärzte und Apotheker freiberuflich arbeiten. So können sie am besten die Interessen der Patienten berücksichtigen. Deshalb fordern wir eine Stärkung der freien Berufe im Gesundheitswesen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen so angepasst werden, dass auch in Zukunft eine wohnortnahe, qualitativ hochwertige Versorgung erfolgen kann.
Sie sorgen sich um das flächendeckende Vorhandensein von Apotheken. Warum?
Schmitz: Die Apothekenzahl ist in den vergangenen Jahren bundesweit kontinuierlich gesunken. Ein Grund dafür waren die schwierigen gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen. Die Apotheken wurden belastet, um die Krankenkassen zu entlasten. Dies ändert sich nun langsam wieder. Aber wir müssen auch die Attraktivität des Apothekerberufes aufrechterhalten, so dass sich junge Pharmazeuten überall niederlassen wollen und können. Auch der Leistungskatalog der Apotheken muss in Abstimmung mit den anderen Heilberufen ausgeweitet werden. Dazu gehört zum Beispiel das Medikationsmanagement, mit dem Patienten, die eine Vielzahl von Arzneimitteln erhalten, intensiver bei der Anwendung ihrer Arzneimittel begleitet werden. Das ist kein Selbstzweck, sondern der Anspruch einer demographisch sich stark verändernden, älter werdenden Gesellschaft.
Der Berufsstand der Apotheker möchte mehr Geld für mehr Leistung. Was ist es, was der Bürger dann bekommt?
Schmitz: Eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung muss auch angemessen honoriert werden. Dies war in den vergangenen Jahren leider nicht der Fall. Im Jahr 2013 sind immerhin die ersten Schritte in die richtige Richtung erfolgt. Das Festhonorar pro rezeptpflichtigem Arzneimittel wurde erstmals leicht angehoben. Und die neue Notdienstpauschale soll vor allem Landapotheken unterstützen, die besonders oft Dienst in der Nacht leisten müssen. Andere Leistungen, wie zum Beispiel die Rezepturherstellung und die aufwändige Versorgung mit Betäubungsmitteln, müssen mit angemessenen Gebühren versehen werden.
FS