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Apotheker fordern Entlassrezept aus dem Krankenhaus

22.09.2014

Patienten, die nach einem Krankenhausaufenthalt weiterhin Arzneimittel brauchen, sollen diese in Zukunft unkomplizierter erhalten als bisher. Das forderte die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker beim Apothekertag in München.

Ältere weißhaarige Dame freundlich lächelnd mit Rezept in der Hand im Beratungsespräch bei Ärztin (rechter Bildrand von hinten seitlich zu sehen)
Mit einem Entlassrezept könnten Patienten direkt nach der Krankenhausentlassung lückenlos mit Arzneimitteln versorgt werden.
© Alexander Raths - Fotolia

"Wir fordern den Gesetzgeber auf, ein einheitliches Entlassrezept aus dem Krankenhaus einzuführen, um für die Patienten den nahtlosen Übergang in die ambulante Arzneimittelversorgung sicherzustellen", sagte Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. In der täglichen Praxis leiden viele Patienten darunter, dass sie nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus zunächst einen niedergelassenen Arzt aufsuchen müssen, um sich auf der Grundlage des mitgegebenen Krankenhausarztbriefes eine Verordnung ausstellen zu lassen. Dies bereitet vor allem ab Freitagmittag und bei eingeschränkter Mobilität Schwierigkeiten. Diese Probleme sind bekannt und im Koalitionsvertrag der jetzigen Bundesregierung als lösungsbedürftig beschrieben worden.

Der Königsweg einer Lösung im Sinne der Patienten ist nach Ansicht der ABDA ein einheitliches, standardisiertes Entlassrezept auf Wirkstoffbasis. Dieses Entlassrezept soll von Krankenhausärzten ausgestellt und in öffentlichen Apotheken eingelöst werden. Die Apotheken bieten durch die organisierten Nacht- und Notdienste flächendeckend eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung an sieben Tagen pro Woche. Die Patienten könnten mit einem Entlassrezept direkt nach der Krankenhausentlassung lückenlos mit Arzneimitteln versorgt werden.

Das einheitliche Entlassrezept bietet auch für niedergelassene Ärzte Vorteile: Durch die Verordnung kleiner Packungsgrößen durch den Krankenhausarzt haben niedergelassene Ärzte die Möglichkeit, die im Krankenhaus begonnene Therapie ohne Zeitdruck auf wirtschaftlichere Arzneimittel umzustellen.

ABDA

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