ABDA/NAS
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26.04.2024
„Die Angabe der Dosierung auf Rezept war eine langjährige Forderung der Apothekerschaft, um zum Beispiel Wissensdefizite der Patientinnen und Patienten zu ihrer Medikation zu reduzieren“, sagte AMK-Vorsitzender Prof. Dr. Martin Schulz. Dass die neue Regelung tatsächlich für mehr Sicherheit sorgt, zeigt eine Umfrage aus dem Herbst 2023 unter 318 Apotheken: Rund 44 Prozent bestätigten, dass sich durch die Dosierung auf Rezept die Arzneimitteltherapiesicherheit sehr verbessert hat. So gelinge die Kontrolle der erforderlichen Packungsgröße oder die Prüfung auf Teilbarkeit der Arzneiform. Entscheidende Voraussetzung hierfür sei aber, dass die Dosierungsangaben korrekt und aktuell sind.
Rund 78 Prozent der befragten Apotheker gaben zudem an, dass durch diese Dosierungsangabe potenzielle Medikationsfehler erkannt werden konnten, wie Über- oder Unterdosierungen oder ein falscher Einnahmezeitpunkt. „Apothekerinnen und Apotheker prüfen den Vermerk einer Dosierungsangabe auf Rezept sorgfältig und erkennen hierdurch Risiken, denen dann in Rücksprache mit den Verordnerinnen und Verordnern bzw. den Patientinnen und Patienten begegnet werden kann“, so Schulz.
Es gibt allerdings auch eine Ausnahme: Wurde zum Beispiel ein Medikationsplan ausgestellt, muss der Arzt keine Angabe zur Dosierung machen. In diesem Fall reicht das Kürzel „Dj“ (Dosierungsanweisung vorhanden: ja). Jedoch kritisierten die befragten Apotheken, dass dieser Vermerk auf schätzungsweise 50 Prozent aller ausgestellten Rezepte steht, obwohl auf Nachfrage bei Patienten gar kein Medikationsplan vorliegt. In diesem Fall wird findet in den Apotheken vor Ort eine Beratung zur Medikation statt, um die Therapie nicht zu gefährden.