Arzneimittel

Arzneimittelgesetz wird erneuert

10.03.2016

Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf zum geänderten Arzneimittelgesetz (AMG) beschlossen. Die Novelle, die in erster Linie Regelungen über klinische Prüfungen mit Arzneimitteln an EU-Vorgaben anpassen soll, bringt auch einige arzneimittelrechtliche Änderungen auf den Weg. Das Gesetz soll im August 2016 in Kraft treten.

Das Arzneimittelgesetz wird erneuert.
Ein Rezept, das ohne persönlichen Kontakt zum Arzt ausgestellt wurde, kann künftig nicht mehr eingelöst werden.
© Jochen Tack

Patienten können künftig keine Online-Rezepte mit verschreibungspflichtigen Medikamenten in der Apotheke einlösen. „Wenn es für den Apotheker offenkundig ist, dass eine Verschreibung ohne direkten Kontakt mit dem Arzt, beispielsweise über ein Internetportal, erfolgt ist, darf das Arzneimittel nicht abgegeben werden“, so der Wortlaut des Gesetzes. Nur in begründeten Fällen sei eine Ausnahme möglich, etwa wenn die Person dem Arzt aus einem vorangegangenen direkten Kontakt hinreichend bekannt sei und es sich lediglich um eine Wiederholungs- oder Folgeverordnung handele. Die Regelung soll Patienten vor Fehldiagnosen schützen. Laut Bundesgesundheitsministerium sind Behandlungen und Diagnosen über das Telefon oder über das Internet unzureichend. Eine ausschließliche Fernbehandlung sei zudem laut ärztlichem Berufsrecht verboten.

Auch das Thema Impfstoffversorgung ist in der Novelle berücksichtigt. Um Versorgungs- und Lieferengpässen in diesem Bereich besser vorbeugen zu können, dürfen die zuständigen Bundesbehörden nun darüber informieren, wie viele freigegebene Arzneimittelchargen verfügbar sind. Die Angaben sollen es beispielsweise der Ständigen Impfkommission und den medizinischen Fachgesellschaften ermöglichen, Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Lieferengpässen vorzubereiten.

Eine weitere Neuerung betrifft die Bundes-Apothekerordnung und darin das Berufsbild des Apothekers. Jetzt gelten auch Lehre und Forschung sowie die öffentliche Verwaltung als typische Tätigkeitsbereiche. So würden die berufliche Situation und die Betätigungsfelder der Apotheker besser als bisher dargestellt, heißt es in der Begründung. Die Politik kommt damit langjährigen Forderungen der Apotheker nach einer erweiterten Berufsdefinition nach. Auch der Bundesrat hatte das Anliegen unterstützt.

et/<link www.pharmazeutische-zeitung.de>PZ

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