07.10.2011
Jeder Patient, der fünf und mehr Medikamente einnehmen muss, soll nach dem Konzept von ABDA und KBV einen Rechtsanspruch auf ein neuartiges fortdauerndes Medikationsmanagement durch den behandelnden Arzt und einen Apotheker haben. Im Kern sollen die Patienten mehr Sicherheit bei Ihrer Arzneimitteleinnahme spüren, was auch zu einer erhöhten Einnahmetreue führen soll. Arzt und Apotheker erstellen einen gemeinsamen Medikationsplan. Es erfolgt eine Prüfung von möglichen Wechsel- und Nebenwirkungen. Arzt und Apotheker tauschen sich darüber aus und beraten den Patienten dazu.
Es sollen nach diesem Plan vom Arzt nur noch Wirkstoffe verordnet werden, denn deren Bezeichnungen bleiben immer gleich. Das soll die Verwirrung der Patienten durch den Austausch von Präparaten in der Apotheke verringern. Durch die gesetzlich geforderten Rabattverträge zwischen Arzneiherstellern und Krankenkassen kommt es mittlerweile regelmäßig dazu, dass der Apotheker ein anderes Präparat abgeben muss, als auf dem Rezept verzeichnet ist.
Wichtig ist Schmidt, dass sich der Patient bei dem neuen Konzept ausschließlich in seinem vertrauten Umfeld bewegt, dass er nur mit seinem Arzt und Apotheker zu tun hat und nicht mit ihm unbekannten Dienstleistern. Die Teilnahme ist für den Patienten natürlich freiwillig, doch die Vorteile liegen auf der Hand: Seine Arzneimitteltherapie wird sicherer, er vertraut ihr mehr, wodurch sich auch die Wirkung verbessert. So könne der für Schmidt unhaltbaren Situation, dass nur die Hälfte aller Patienten ihre Medikamente richtig einnimmt, begegnet werden.
Professor Dr. Martin Schulz, ABDA-Geschäftsführer für den Bereich Arzneimittel, fasst die Ziele von Apothekern und Ärzten bei dem neuen Konzept so zusammen: Patienten, die mehrfach krank sind, die mehr als fünf Medikamente einnehmen müssen und dadurch möglicherweise Nachteile erfahren, genau davor besser zu beschützen und gut zu behandeln. Erprobt werden soll das neue Konzept zunächst in einer Modellregion.
FS