06.02.2019
Schon ein Erkältungssaft oder Medikamente gegen Allergien können die Verkehrstüchtigkeit einschränken. Darauf weist Apotheker Christoph Gulde hin: „Manche Arzneimittel vernebeln die Wahrnehmung. Hier wollen wir sensibilisieren“, sagt Gulde. Als Verkehrsteilnehmer gelten nicht nur Autofahrer, sondern auch Fußgänger oder Radfahrer. „Alle müssen sich bewusst sein, dass manche Arzneimittel Beeinträchtigungen mit sich bringen können, die einen selber oder andere gefährden“, sagt der Apotheker.
Als Beispiel nennt Gulde harmlose Augentropfen, die das scharfe Sehen beeinflussen können. Auch bei beruhigenden Medikamenten oder Schlafmitteln müssen Verkehrsteilnehmer aufpassen, weil sie so genannte Überhänge entwickeln können: „Wer am Abend ein Schlaf- oder Beruhigungsmittel einnimmt, kann auch am nächsten Morgen noch benommen sein. Das kann schon bei freiverkäuflichen Schlafmitteln passieren“, sagt Gulde.
Auch manche Schmerzmittel haben eine so starke Wirkung, dass sie die Reaktionsfähigkeit stark herabsetzen. Weitere Beispiele sind stark blutdrucksenkende Medikamente und Arzneimittel gegen Reiseübelkeit „Bei all diesen Arzneimitteln ist der Blick in den Beipackzettel immer besonders wichtig. Dort stehen Hinweise auf die eingeschränkte Fahrtüchtigkeit oder Gefährdungen beim Bedienen von Maschinen “, sagt Gulde. Wer sich unsicher ist, fragt am besten in der Apotheke oder bei seinem Hausarzt nach.
NK