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14.12.2021
Im nächsten Jahr sollen Apotheken auch Impfungen gegen Covid-19 anbieten. Die gesetzliche Grundlage dafür steht, allerdings müssen noch Detailfragen geklärt werden. Lesen Sie hier, ab wann die Apotheken vermutlich in die Impfkampagne einsteigen können.
Ganz offiziell und per Gesetz sind Apotheker schon seit Samstag dazu berechtigt, gegen Covid-19 zu impfen. Denn am vergangenen Freitag haben Bundestag und Bundesrat das entsprechende Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, am gleichen Tag ist es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Doch was bedeutet das konkret? Dürfen Apotheker schon direkt losimpfen? Ganz so einfach ist es leider nicht. Zuerst müssen alle Pharmazeuten, die Impfungen anbieten möchten, an einer entsprechenden Schulung teilnehmen. Darüber hinaus muss die Apotheke eine „eigenständige bestellberechtigte Impfstelle“ sein, um auch selbst Impfstoffe bestellen und beziehen dürfen, erklärt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gegenüber der Pharmazeutischen Zeitung. Zudem müssen auch noch die Details zur Vergütung geklärt werden. Darüber hinaus müssen die Apotheker in die Meldepflichten eingebunden werden. Für diese ganzen Detailfragen wird eine kurzfristige Anpassung der Coronavirus-Impfverordnung benötigt, heißt es weiter vom BMG. Wann diese aktualisiert wird, ist aber noch offen. Dazu gebe es noch keinen konkreten Zeitplan, so eine Sprecherin des BMG. Es sei damit zu rechnen, dass Apotheker sowie Zahn- und Tierärzte Anfang des Jahres 2022 in die Impfkampagne eintreten und damit selbst Impfungen in den eigenen Räumlichkeiten anbieten können.
Apotheker, die bereits eine Schulung absolviert haben, dürfen aktuell bereits in Impfzentren oder bei mobilen Impfaktionen gegen das Coronavirus impfen. Für die Impfungen von Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren ist jedoch noch eine entsprechende Ergänzungsschulung notwendig. Jüngere Kinder sollen weiterhin nur beim Arzt geimpft werden.