18.03.2016
Das Ziel dieses Gesetzentwurfs ist, Cannabis aus dem Strafrecht des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) herauszunehmen und einen kontrollierten, legalen Markt zu erlauben. Mit der Abgabe in speziellen Verkaufsstellen soll unter anderem die Qualität des Produktes garantiert werden. Gleichzeitig fordert Bündnis 90/Die Grünen einen stärkeren Jugendschutz.
Jugendschutz in Gefahr?
Oberstaatsanwalt Jörn Patzak, Leiter der Justizvollzugsanstalt Wittlich, hält die Position der Fraktion, dass der Schwarzmarkt mit dem Verkauf über legale Cannabis-Fachgeschäfte regulierbar sei, für einen Trugschluss. Aufgrund des weiter bestehenden Bedarfs sei eher zu befürchten, dass sich um die Shops ein illegaler Umschlagplatz entwickele, wie es in den Niederlanden der Fall sei. Laut Patzak werde besonders dort der unreine Hochleistungs-Cannabis vertrieben. Noch dazu sieht er den Jugenschutz in Gefahr, weil die Abgabe von Cannabis an unter 18-Jährige nicht mehr als Verbrechen eingestuft werde wie bisher. Das CannKG sehe lediglich Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren vor. Das sei nur knapp über dem Niveau von Bagatelldelikten wie einer Beleidigung oder einem Hausfriedensbruch und schrecke keinen Dealer ab, so der Experte.
Bernd Werse, Mitbegründer des Centre for Drug Research der Goethe-Universität, Frankfurt am Main, begrüßt hingegen den Entwurf der Partei. "Der Schwarzmarkt wird bei guter Regulierung nur einen kleinen Teil ausmachen." Werse argumentierte in seiner Stellungnahme, im US-Bundesstaat Colorado habe sich der Cannabiskonsum seit seiner Legalisierung auch nicht erhöht. "Das heißt, es gibt keinen Zusammenhang zwischen Drogenpolitik und Cannabisprävalenz."
Globaler betrachtete Georg Wurth, Inhaber des Deutschen Hanfverbandes, die Thematik. Die Liberalisierung der Cannabispolitik sei weltweit auf dem Vormarsch. In Kanada, Mexiko, vielen US-Staaten aber auch in Belgien, Spanien, Dänemark und der Schweiz würden neue Regelungen diskutiert. "Deutschland wird sich langfristig dem Trend nicht entziehen können." Zudem werde die derzeitige Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten in Deutschland von allen Fachleuten abgelehnt.
Salomonische Lösung gefragt
Für gescheitert hält auch der GKV-Spitzenverband die aktuelle Drogenpolitik. Doch eine Ausweitung des Konsums, wie es die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorsieht, sei unbedingt zu verhindern. Er wies darauf hin, dass langfristiger Cannabiskonsum Angststörungen, Depressionen, Seh- und Sprachstörungen nach sich ziehen könne. Um möglichen Entwicklungsschäden Heranwachsender entgegenzuwirken, daher müsse besonders auf den Jugendschutz geachtet werden, so Experte Michael Ermisch von der Abteilung Arznei- und Heilmittel.
Nach den Stimmen der Experten zu urteilen, scheint ein Umdenken und ein salomonische Lösung in der Cannabispolitik nötig. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist jedenfalls vorbereitet, sollte das CannKG in Kraft treten. Das Institut soll dann die staatliche Cannabisagentur steuern, die den Anbau von Medizinalhanf überwacht. In diesem Zusammenhang hatte sich laut BfArM bereits ein Dutzend Landwirte gemeldet, die Interesse an einem möglichen Anbau haben.
je/PZ