07.05.2012
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt in einer aktuellen Mitteilung, das Rauchen von allen E-Zigaretten in Nichtraucherzonen zu untersagen und E-Zigaretten wie herkömmliche Zigaretten zu behandeln. "Das Rauchen von E-Zigaretten sollte nur in Raucherzonen erlaubt sein", sagte BfR-Präsident Professor Dr. Andreas Hensel. Auch im Privatbereich sollten E-Zigaretten wie herkömmliche Zigaretten gehandhabt werden, rät das BfR. Sie sollten nicht im Beisein von empfindlichen Personen wie Kindern, Schwangeren und Kranken verwendet werden.
Was im Dampf tatsächlich enthalten ist und welche Gefahren von ihm ausgehen, lässt sich zwar nicht beurteilen. Gefahren für Dritte könnten nach heutigem Kenntnisstand jedoch nicht ausgeschlossen werden, so das BfR. Angesichts eines großen und wachsenden Produktspektrums an Liquids für E-Zigaretten ist nicht im Detail bekannt, was ein E-Raucher im konkreten Fall tatsächlich inhaliert beziehungsweise ausatmet und mit welchen Schadstoffen die Atemluft belastet wird. Durch den Einsatz von nachfüllbaren Kartuschen haben die Konsumenten nahezu unbegrenzte Möglichkeiten zum Experimentieren und Zusammenstellen eigener Liquids, wobei auch Konzentrate und bedenkliche Substanzen verwendet werden können.
Gesundheitliche Risiken können durch Nikotin selbst, aber auch durch das Verneblungsmittel Propylenglycol, Chemikalienzusätze, pharmakologische Wirkstoffe, verschiedene Duft- und Aromastoffe (z.B. Menthol, Linalool) oder Verunreinigungen entstehen. Es gibt Hinweise aus der Fachliteratur, dass einige Fabrikate von E-Zigaretten auch krebserzeugende Aldehyde freisetzen. Die verschiedenen Substanzen werden über die Dämpfe der E-Zigaretten und den Atem der E-Raucher in die Umgebungsluft abgegeben.
MP