27.01.2014
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat vor dem „Rauchen“ elektronischer Wasserpfeifen gewarnt. Bereits seit längerer Zeit sind in Deutschland sogenannte E-Zigaretten erhältlich, die nikotinhaltige Flüssigkeiten per Heizdraht verdampfen. Seit Kurzem werden auch Wasserpfeifen, sogenannte Shishas, in elektronischer Form angeboten.
Bei der BZgA seien in letzter Zeit vermehrt Anfragen zur Sicherheit der batteriebetriebenen Pfeifen eingegangen, heißt es in einer Pressemitteilung der Bundeszentrale. Nach derzeitigem Stand rate man vom Konsum der Shishas ab, erklärte BZgA-Direktorin Elisabeth Pott. Potenziell gesundheitsschädlich seien nicht die Geräte, sondern die darin verdampften Flüssigkeiten, die sogenannten „E-Liquids“. Sie enthielten häufig Propylenglykol, das zu Atemwegsreizungen und allergischen Reaktionen führen könne.
Ein Teil der Liquids für E-Shishas enthalte darüber hinaus Nikotin, das bekanntermaßen abhängig machen und zu Gesundheitsschäden führen könne, so Pott weiter. Doch auch vermeintlich harmlose Liquids, die lediglich Aromastoffe etwa von Früchten, Schokolade oder Kaugummi beinhalten, hält die BZgA für bedenklich. „Sie erscheinen Kindern und Jugendlichen besonders attraktiv, können zur Verharmlosung beitragen und die Hemmschwelle für den Gebrauch von nikotin- und tabakhaltigen Produkten herabsetzen“, so Pott.
E-Shishas gehören Pott zufolge also nicht in die Hände von Kindern. Und auch Erwachsenen rät die BZgA so lange vom Gebrauch der Elektropfeifen ab, bis „eine unabhängige Analyse der Inhaltsstoffe eine gesundheitliche Unbedenklichkeit nachweist“.
ah/PZ