ABDA/NK
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17.01.2023
Bei 70 dieser insgesamt 180 Kinderarzneimitteln fallen bislang geltende Aufzahlungen weg, wenn Apotheken wegen Lieferengpässen auf andere Medikamente ausweichen müssen. Darauf weist die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. hin. Darunter sind Ibuprofen- und Paracetamol-haltige Fiebersäfte und -zäpfchen sowie bestimmte Antibiotika-Lösungen und –Zäpfchen für Kinder. Während bei den Fiebersäften und -zäpfchen die Eltern um bis zu 8,50 Euro entlastet werden, reicht die Entlastung bei den Antibiotika sogar bis zu 20,17 Euro. Bei Fiebermitteln fallen im Durchschnitt 2,10 Euro und bei Antibiotika 4,40 Euro an Aufzahlungen weg. Das ergeben Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) auf Basis der aktuell vom GKV-Spitzenverband gemeldeten Festbetragsgruppen und Pharmazentralnummern.
Aufzahlungen werden für die Versicherten immer dann fällig, wenn der vom Hersteller festgelegte Abrechnungspreis eines Arzneimittels über dem von den Krankenkassen berechneten Erstattungshöchstbetrag (Festbetrag) liegt. Nach Auffassung des DAV ist es jedoch fraglich, ob sich die angespannte Liefersituation bei Kinderarzneimitteln tatsächlich in den kommenden Wochen beruhigt, da es oft nur wenige Hersteller gibt und somit das Angebot dieser Arzneimittel insgesamt begrenzt ist. Kurzfristig brauchen die Apotheken laut DAV mehr pharmazeutischen Entscheidungsspielraum und ein angemessenes Honorar für das aufwendige Management der Lieferengpässe.
Mit der Aussetzung der Festbeträge, die der GKV-Spitzenverband letzte Woche beschlossen hat, würden angesichts der aktuell angespannten Versorgungslage bei den entsprechenden Kinderarzneimitteln kurzfristig Aufzahlungen, also zusätzliche Kosten, vermieden. In der GKV-Mitteilung wird betont: "Damit verschaffen wir allen Beteiligten Zeit: Der Gesetzgeber muss gesetzliche Vorgaben schaffen, um die bestehenden Lieferprobleme bei der Arzneimittelversorgung strukturell anzugehen."