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Entlassrezept ab 1. Oktober: Praxistest steht noch aus

26.09.2017

Ab 1. Oktober 2017 können Klinikärzte ihren Patienten bei deren Entlassung aus dem Krankenhaus ein Rezept über benötigte Arzneimittel zur Einlösung in öffentlichen Apotheken ausstellen und mitgeben. Damit wird eine Regelung des Versorgungsstärkungsgesetzes aus dem Jahr 2015 umgesetzt. Das Entlassrezept soll dem Patienten ermöglichen, sofort seine Anschlussmedikation zu bekommen, ohne zuvor einen niedergelassenen Arzt aufsuchen zu müssen.

Für Patienten, die nach dem Krankenhausaufenthalt ambulant weiterbehandelt werden, greift ab 1. Oktober 2017 das neue Entlassmanagement.
Für Patienten, die nach dem Krankenhausaufenthalt ambulant weiterbehandelt werden, greift ab 1. Oktober 2017 das neue Entlassmanagement.
© zinkevych - Fotolia.com

Durch den Aufdruck "Entlassmanagement" ist das neue rosa Rezept von den herkömmlichen ambulanten Verordnungen zu unterscheiden. Zudem gelten zahlreiche Sonderregelungen: So dürfen die Klinikärzte nur die jeweils kleinsten verfügbaren Packungsgrößen der Arzneimittel verschreiben, und das Entlassrezept muss innerhalb von drei Werktagen in der Apotheke eingelöst werden. Ein Patient, der an einem Freitag aus dem Krankenhaus mit einem Entlassrezept für Medikamente entlassen wird, muss diese Verordnung also spätestens am Montag in der Apotheke einlösen. Beim Einlösen von Entlassrezepten hat jeder Patient die freie Apothekenwahl in ganz Deutschland.

"Die Umsetzung des Gesetzes war langwierig und schwierig, aber nun zeichnet sich endlich eine Verbesserung für die Patienten ab", sagt Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes: "Die Apotheker begrüßen diesen Fortschritt ausdrücklich. Entscheidend wird jedoch die Alltagstauglichkeit des Entlassrezepts sein, damit die Versorgung der Patienten in den Apotheken auch tatsächlich funktioniert."

Becker äußert Zweifel an der reibungslosen Umsetzung einiger Detailregelungen, die von den Verbänden der Krankenkassen, Vertragsärzte und Krankenhäuser in einem Rahmenvertrag ausgehandelt wurden: "Ein Beispiel: Entlassrezepte für Arzneimittel haben eine andere Gültigkeitsdauer als solche für Hilfsmittel. Solche Punkte müssen noch bearbeitet werden, um eine sichere und reibungslose Versorgung der Patienten zu garantieren."

DAV

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