09.05.2017
Mit dem sogenannten Dienstleistungspaket plant die EU, den freien Wettbewerb zwischen den Staaten zu stärken. Die Vorgaben für bestimmte Berufe sollen dafür EU-weit noch weiter vereinheitlicht werden. Eine Folge wäre, dass die Mitgliedsstaaten, die ihre Berufsregeln bislang selbst erlassen und ändern konnten, dies zukünftig bei der EU-Kommission umfassend begründen müssten. Die Kommission würde daraufhin prüfen, ob die Regeln verhältnismäßig sind und dürfte diese auch ablehnen. Aus Sicht der Apotheker werden Gesundheitsdienstleistungen damit wirtschaftlichen Aspekten ungeordnet, heißt es bei der ABDA weiter. Für einen hohen Patientenschutz müssten jedoch Belange des Allgemeinwohls berücksichtigt werden.
In dem gemeinsamen Schreiben von Jean-Pierre Paccioni, Präsident des Ordre National des Pharmaciens (ONP), und ABDA-Präsident Schmidt an die Regierungen beider Länder heißt es: „Im Bewusstsein der ganz besonderen Verbindung und Freundschaft zwischen Deutschland und Frankreich und angesichts unserer sehr ähnlichen Regulierungsmodelle für das Apothekenwesen haben wir eine enge Kooperation zu diesem Thema initiiert.“ Gemeinsam appellieren sie an die zuständigen Minister, ihren Einfluss in den bevorstehenden politischen Verhandlungen im Rat geltend zu machen und ausdrücklich eine Bereichsausnahme für Gesundheitsberufe zu fordern. Weiter heißt es von den ONP- und ABDA-Präsidenten: „Eine gemeinsame Initiative aus Deutschland und Frankreich würde ein starkes politisches Signal an die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten darstellen.“
Bereits Mitte März haben Bundestag und Bundesrat diesbezüglich eine Subsidiaritätsrüge ausgesprochen. Mit diesem Mittel können die Mitgliedstaaten der EU Einspruch gegen Vorgaben der Kommission erheben und darauf pochen, dass bestimmte Entscheidungen Ländersache sind. Um die EU-Kommission jedoch von ihrem Vorhaben abzubringen, müssten sich laut ABDA noch viele andere EU-Staaten der Kritik anschließen.
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