10.03.2017
Der Bundestag hat das sogenannte Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) verabschiedet. Das neue Gesetz enthält wichtige positive Elemente für die Arzneimittelversorgung in Deutschland. Zu dieser Einschätzung gelangt der Deutsche Apothekerverband (DAV). Künftig sollen Medikamente mit Zusatznutzen schneller den Weg in die Versorgung finden. Zudem sollen Lieferengpässe effektiver bekämpft und die Versorgung von Krebspatienten verbessert werden.
Die Apotheker dürfen sich vor allem über eine bessere Vergütung für Rezepturen und den Dokumentationsaufwand bei der Abgabe von Betäubungsmitteln freuen. Künftig werden Fertigarzneimittel und Standard-Rezepturarzneimittel beim Festzuschlag und beim Apothekenabschlag gleichgestellt. „Das Herstellen von Rezepturen und die Dokumentation von Betäubungsmitteln gehören zu den wichtigsten Gemeinwohlpflichten der Apotheken. Sie können zwar nicht kostendeckend erbracht werden, aber für die Menschen vor Ort sind sie im Bedarfsfall unverzichtbar", sagt Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). Dass die Vergütung dieser Gemeinwohlaufgaben besser wird, stärke die Arzneimittelversorgung insgesamt.
Zudem verbietet das neue Gesetz sogenannte Exklusivausschreibungen einzelner Krankenkassen für Krebsmedikamente. Stattdessen sollen die Kassen direkt mit den Herstellern verhandeln. Auch bei Impfstoffen soll künftig auf Ausschreibungen verzichtet werden. Becker: „Auch hier hat die Politik den hohen Wert der wohnortnahen Apotheke erkannt. In Verbindung mit Rabattverträgen können über die Hilfstaxe, die als Vertrag zwischen Apothekerschaft und Krankenkassen stetig fortgeschrieben wird, Einsparpotenziale besser gehoben werden als über Exklusivausschreibungen einzelner Kassen." Auch mit dem Verzicht auf Ausschreibungen bei Impfstoffen verbindet Becker Hoffnungen: „Wenn es gut läuft, dann haben wir zukünftig weniger Lieferengpässe bei Impfstoffen.“
ABDA/je/<link www.pharmazeutische-zeitung.de>PZ