13.01.2016
"So werden Geschäftskonzepte vereitelt, die unter Ausnutzung europäischer Sonderreglungen das Patientenwohl gefährden", sagte Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Laut dem Entwurf sollen Apotheker verordnete Arzneimittel in Zukunft nur dann abgeben, wenn der Arzt den Patienten persönlich gesehen und untersucht hat. Eine Behandlung über das Internet oder am Telefon reicht demnach nicht aus.
Die Apotheker hätten eine entsprechende Regelung schon seit Langem gefordert, so Schmidt. Allerdings drängt die ABDA auf eine Klarstellung. Schließlich lege der Gesetzentwurf bislang nicht fest, anhand welcher Merkmale der Apotheker eindeutig erkennen könne, dass es sich um eine Verschreibung ohne persönlichen Kontakt handelt, heißt es in einer Stellungnahme der Bundesvereinigung. Sie schlägt daher eine Auflistung verschiedener Beispiele vor, an denen sich die Apotheker orientieren können.
Darüber hinaus hoffen die Apotheker, in der geplanten Novelle auch eine bessere Vergütung ihrer Arbeit verankern zu können. – z.B. in Bezug auf individuell hergestellte Arzneimittel. "Diese schließen eine wichtige Versorgungslücke. Trotzdem bekommen die Apotheken kein Honorar für die Abgabe von Rezepturen. Das muss sich ändern", fordert Schmidt. Auch eine zeitgemäße Vergütung des Aufwandes für die Versorgung mit Betäubungsmitteln und anderen dokumentationspflichtigen Medikamenten sei längst überfällig, so der ABDA-Präsident.
sch/PZ/ABDA