Wenn von Apothekenpreisen die Rede ist, weiß jeder, was gemeint ist: Ware gut, aber hochpreisig. Doch woher stammt dieser Begriff eigentlich und stimmt dieses "Vorurteil" überhaupt noch?
Seit Generationen "verurteilen" manche die hohen Preise in der Apotheke. Ganz Unrecht haben sie damit nicht, denn die meisten Arzneimittel sind tatsächlich nicht "billig" und waren es auch vor 200 Jahren nicht.
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts gab es in den verschiedenen deutschen Staaten die ersten sogenannten Apothekentaxen, die später vereinheitlicht wurden. Diese Preisverzeichnisse sollten gewährleisten, dass der selbstständige Apotheker seinen Betrieb, der für das Gemeinwohl wichtig war, aufrecht erhalten konnte. Denn das erforderte beispielsweise ein aufwändiges Labor oder die kostenintensive Vorratshaltung vieler leicht verderblicher Substanzen. Um das zu finanzieren, waren die Preise höher angesetzt als bei fahrenden Händlern und in Drogerien üblich. Der Volksmund machte daraus dann die "Apothekenpreise". Die Taxen stellten jedoch keine Sonderbehandlung speziell für Apotheker dar. Auch Ärzte rechnen bis heute nach der gesetzlich festgelegten Gebührenordnung ab.
Nach wie vor sind die Abgabepreise für rezeptpflichtige Medikamente in Apotheken vorgeschrieben. Allerdings erhalten Apotheker für vom Arzt verschriebene Präparate nur noch ein Einheitshonorar pro Packung, das komplett vom Verkaufspreis abgekoppelt ist. Die Preise für rezeptfreie Arzneimittel sind dagegen nicht mehr festgelegt. Hier kann der Kunde Preise vergleichen.
In vielen Apotheken sind rezeptfreie und freiverkäufliche Produkte heute nicht unbedingt teurer als beispielsweise im Drogeriemarkt. Zusätzlich bieten Apotheken einen unschlagbaren Vorteil: Das beratende Personal hat in langjähriger Ausbildung oder im Studium umfassende Kenntnisse erworben. Von diesem Fachwissen über Arzneimittel und Gesundheit profitiert der Patient im 21. Jahrhundert genau wie vor 200 Jahren – mit oder ohne "Apothekenpreise".
RF