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Grippe: Kassen müssen bald Vierfach-Impfstoff zahlen

05.04.2018

Die Krankenkassen müssen in der kommenden Grippesaison den Vierfachimpfstoff bezahlen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen und folgt damit den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut vom Januar. Zuvor wurden Kassenpatienten bislang meist mit dem Dreifachimpfstoff immunisiert, der jedoch gegen weniger Virenstämme als der Vierfach-Impfstoff wirkt.

Krankenkassen müssen ab der kommenden Grippesaison den Vierfach-Impfstoff zahlen.
Ab der kommenden Grippesaison zahlen gesetzliche Krankenkassen den Vierfach-Impfstoff, der gegen mehr Virenstämme wirkt.
© Monkey Business - Fotolia

Die Grippe verlief in diesem Winter verhältnismäßig heftig mit bislang mehr als 300.000 laborbestätigten Influenza-Erkrankungen. 69 Prozent davon wurden durch Influenza-B-Viren ausgelöst. Hier dominierte zu 99 Prozent die Yamagata-Linie, deren Antigene nur im Vierfach-Impfstoff, nicht aber im viel häufiger verimpften Dreifach-Impfstoff enthalten waren. Daher war der vor allem aus Kostengründen bevorzugte Dreifachimpfstoff in die Kritik geraten. Patienten mit besonderen Risiken konnten jedoch bereits in dieser Saison mit dem Vierfachimpfstoff immunisiert werden.

Seinen Beschluss zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie legt der G-BA nun dem Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung vor. Nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt die Änderung dann in Kraft – noch früh genug für die Impfstoffproduzenten für die Impfsaison 2018/2019, die meist Ende September/Anfang Oktober beginnt.

Die STIKO empfiehlt folgenden Personen, sich gegen die saisonale Grippe impfen lassen:

  • alle ab 60 Jahre
  • alle Schwangeren ab dem zweiten Trimenon sowie bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung ab dem ersten Trimenon
  • Menschen mit Grunderkrankungen wie Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, HIV, MS und weiteren chronischen Leiden sowie deren Haushaltsangehörige
  • Bewohner von Alten- und Pflegeheimen
  • sowie Personen mit erhöhtem beruflichen Risiko wie medizinisches Personal, Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr sowie Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren könnten.

Viele Krankenkassen bezahlen die Grippeimpfung aber darüber hinaus auf freiwilliger Basis für alle ihre Versicherten, auch wenn sie nicht zu den Risikogruppen gehören.

dh/<link www.pharmazeutische-zeitung.de>PZ/NK

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